Aktuelle Liste - 5174: Abfallverzeichnis gemäß Österreichischer Abfallverzeichnisverordnung

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Abfallverzeichnis gemäß österreichischer Abfallverzeichnisverordnung.


 



1596 Ergebnisse gefunden
GTIN Abfallart: Abfall Schlüssel-Nummer Abfallspezifizierung: Enumeration Abfall-Gefährlichkeit und Ausstufbarkeit: Kürzel Abfallart: Bezeichnung Abfallspezifizierung: Beschreibung Zu verwendende Schlüsselnummer falls gefährlich Zu verwendende Schlüsselnummer falls ausgestuft bzw. nicht gefährlich Anmerkungen Rechtliches Inkrafttreten Rechtliches Außerkrafttreten
9008390023952 59904 g organische Peroxide
9008390023976 59906 Industriekehricht, nicht öl- oder chemikalienverunreinigt
9008390023983 59906 77 g Industriekehricht, nicht öl- oder chemikalienverunreinigt gefährlich kontaminiert
9008390026670 71101 radioaktive Abfälle
9008390024010 91101 Siedlungsabfälle und ähnliche Gewerbeabfälle
9008390024027 91101 77 g Siedlungsabfälle und ähnliche Gewerbeabfälle gefährlich kontaminiert
9008390024034 91102 Rückstände aus der biologischen Abfallbehandlung
9008390024041 91102 77 g Rückstände aus der biologischen Abfallbehandlung gefährlich kontaminiert
9008390024058 91103 Rückstände aus der mechanischen Abfallaufbereitung
9008390024065 91103 77 g Rückstände aus der mechanischen Abfallaufbereitung gefährlich kontaminiert
9008390024096 91105 Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, mechanisch-biologisch vorbehandelt
9008390024102 91105 77 g Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, mechanisch-biologisch vorbehandelt gefährlich kontaminiert
9008390025802 91107 heizwertreiche Fraktion aus aufbereiteten Siedlungs- und Gewerbeabfällen und aufbereiteten Baustellenabfällen, nicht qualitätsgesichert
9008390025819 91107 77 g heizwertreiche Fraktion aus aufbereiteten Siedlungs- und Gewerbeabfällen und aufbereiteten Baustellenabfällen, nicht qualitätsgesichert gefährlich kontaminiert
9008390025826 91108 Ersatzbrennstoffe, qualitätsgesichert Bedingung für die Verwendung dieser Abfallart ist ein gültiger Beurteilungsnachweis gemäß Anlage 8 der Abfallverbrennungsverordnung (AVV) idgF.
9008390025833 91108 77 g Ersatzbrennstoffe, qualitätsgesichert gefährlich kontaminiert Bedingung für die Verwendung dieser gefährlichen Abfallart ist ein gültiger Beurteilungsnachweis gemäß Anlage 8 der Abfallverbrennungsverordnung (AVV) idgF.
9008390024126 91201 Gemische von Verpackungsmaterialien Abfallart auch zu verwenden für restentleerte Verpackungen, die aufgrund des enthaltenen Stoffs nicht mit den Gefahrensymbolen "explosiv", "Totenkopf" oder "Gesundheitsgefahr/STOT" zu kennzeichnen sind bzw. Gebinde die nicht gemäß der alten chemikalienrechtlichen Kennzeichnung mit den Gefahrensymbolen "E-explosions-gefährlich" oder Totenkopf zu kennzeichnen waren
9008390024133 91201 77 g Gemische von Verpackungsmaterialien gefährlich kontaminiert SN nur zu verwenden für Gemische aus Kartonagen, Papier, Kunststoffabfällen sowie Holz und Textilabfällen
9008390024140 91202 Küchen- und Kantinenabfälle Abfallart ist nicht zu verwenden für Küchen- und Kantinenabfälle zur biologischen Verwertung entsprechend den Qualitätsanforderungen gemäß Kompostverordnung
9008390024157 91202 77 g Küchen- und Kantinenabfälle gefährlich kontaminiert
9008390024164 91206 Baustellenabfälle (kein Bauschutt)
9008390024171 91206 77 g Baustellenabfälle (kein Bauschutt) gefährlich kontaminiert
9008390024188 91207 Leichtfraktion aus der Verpackungssammlung Abfallart auch zu verwenden für restentleerte Verpackungen, die aufgrund des enthaltenen Stoffs nicht mit den Gefahrensymbolen "explosiv", "Totenkopf" oder "Gesundheitsgefahr/STOT" zu kennzeichnen sind bzw. Gebinde die nicht gemäß der alten chemikalienrechtlichen Kennzeichnung mit den Gefahrensymbolen "E-explosionsgefährlich" oder Totenkopf zu kennzeichnen waren
9008390024195 91207 77 g Leichtfraktion aus der Verpackungssammlung gefährlich kontaminiert
9008390025840 91301 Gärrückstände aus der anaeroben Abfallbehandlung Abfallart ist nicht zu verwenden für Gärrückstände zur biologischen Verwertung entsprechend den Qualitätsanforderungen gemäß Kompostverordnung
9008390025857 91301 77 g Gärrückstände aus der anaeroben Abfallbehandlung gefährlich kontaminiert
9008390025864 91302 aerob stabilisierte Abfälle aus der MBA
9008390025871 91302 77 g aerob stabilisierte Abfälle aus der MBA gefährlich kontaminiert
9008390025888 91303 anaerob-aerob stabilisierte Abfälle aus der MBA
9008390025895 91303 77 g anaerob-aerob stabilisierte Abfälle aus der MBA gefährlich kontaminiert
9008390025901 91304 anorganische Sortierreste (zB Glas, Steine, Metall) aus der MBA
9008390025918 91304 77 g anorganische Sortierreste (zB Glas, Steine, Metall) aus der MBA gefährlich kontaminiert
9008390025925 91305 Metallfraktion aus der Sortierung und Aufbereitung von Siedlungsabfällen (zB Schrott) aus der MBA
9008390025932 91305 77 g Metallfraktion aus der Sortierung und Aufbereitung von Siedlungsabfällen (zB Schrott) aus der MBA gefährlich kontaminiert
9008390025949 91306 organische Sortierreste (zB Siebüberlauf, Holz) aus der Aufbereitung stammende Holzabfälle können bei Einhaltung der Vorgaben von Anlage 9, Kapitel 2.4 f) der Abfallverbrennungsverordnung (AVV) idgF. der Abfallart 17201 03 zugeordnet werden (zB Siebüberlauf (Holz) aus der Kompostierung)
9008390025956 91306 77 g organische Sortierreste (zB Siebüberlauf, Holz) gefährlich kontaminiert
9008390025963 91307 für die biologische Behandlung aufbereitete Fraktionen zur Beseitigung Abfallart ist nicht zu verwenden für aufbereitete Abfälle zur Kompostierung
9008390025970 91307 77 g für die biologische Behandlung aufbereitete Fraktionen zur Beseitigung gefährlich kontaminiert
9008390024218 91401 Sperrmüll
9008390024225 91401 77 g Sperrmüll gefährlich kontaminiert
9008390025987 91402 heizwertreiche Fraktion aus aufbereitetem Sperrmüll, nicht qualitätsgesichert
9008390025994 91402 77 g heizwertreiche Fraktion aus aufbereitetem Sperrmüll, nicht qualitätsgesichert gefährlich kontaminiert
9008390024249 91501 Straßenkehricht
9008390110461 91501 21 Straßenkehricht nur Einkehrsplitt als natürliche Gesteinskörnung 2016-01-01
9008390024256 91501 77 g Straßenkehricht gefährlich kontaminiert
9008390124062 91502 Bankettschälgut von Straßen 2022-01-01
9008390124079 91502 60 Bankettschälgut von Straßen gemäß Bundes-Abfallwirtschaftsplan zulässig für Maßnahmen zur Bodenrekultivierung 2022-01-01
9008390124086 91502 77 g Bankettschälgut von Straßen gefährlich kontaminiert 2022-01-01
9008390024270 91601 Viktualienmarkt-Abfälle Materialien, die nicht den Anforderungen der Kompostverordnung idgF. entsprechen
9008390024287 91601 77 g Viktualienmarkt-Abfälle gefährlich kontaminiert
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