Aktuelle Liste - 5174: Abfallverzeichnis gemäß Österreichischer Abfallverzeichnisverordnung

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Abfallverzeichnis gemäß österreichischer Abfallverzeichnisverordnung.


 



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GTIN Abfallart: Abfall Schlüssel-Nummer Abfallspezifizierung: Enumeration Abfall-Gefährlichkeit und Ausstufbarkeit: Kürzel Abfallart: Bezeichnung Abfallspezifizierung: Beschreibung Zu verwendende Schlüsselnummer falls gefährlich Zu verwendende Schlüsselnummer falls ausgestuft bzw. nicht gefährlich Anmerkungen Rechtliches Inkrafttreten Rechtliches Außerkrafttreten
9008390026427 92403 Speiseöle und -fette, Fettabscheiderinhalte, tierisch oder tierische Anteile enthaltend zur Vergärung; geeignetes Material gemäß EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF; auch gebrauchtes pflanzliches Öl oder Fett, sofern nicht ausgeschlossen werden kann, dass tierische Anteile enthalten sind; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind; bei Materialien der Kategorie 2 oder 3 der EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF erforderlichenfalls hitzebehandelt im Einklang mit dieser Verordnung.
9008390026434 92404 ehemalige Lebensmittel tierischer Herkunft geeignetes Material gemäß EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF, sofern keine gesetzlichen Regelungen der Verwertung entgegenstehen; keine Schlachtabfälle; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind; bei Materialien der Kategorie 2 oder 3 der EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF. erforderlichenfalls hitzebehandelt im Einklang mit dieser Verordnung.
9008390026441 92405 Eierschalen geeignetes Material gemäß EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind; bei Materialien der Kategorie 2 oder 3 der EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF. erforderlichenfalls hitzebehandelt im Einklang mit dieser Verordnung.
9008390026458 92406 Pressfilterrückstände aus getrennter Prozessabwassererfassung der Nahrungs-, Genuss- und Futtermittelindustrie mit tierischen Anteilen auch unbelastete Schlämme aus der getrennten Prozessabwassererfassung; Qualitätsanforderungen gemäß Anlage 1 Teil 1 der Kompostverordnung idgF.; Schlämme aus der Verarbeitung von tierischem Eiweiß gemäß EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF. zur Futtermittelerzeugung; bei Schlämmen aus Schlachthöfen (geeignetes Material gemäß EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte in der jeweils geltenden Fassung); ausschließlich die Fraktion kleiner als 6 mm; Materialien, die nach der Kompostverordnung für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind; bei Materialien der Kategorie 2 oder 3 der EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF. erforderlichenfalls hitzebehandelt im Einklang mit dieser Verordnung.
9008390026465 92408 Horn-, Huf-, Haar- und Federabfälle Materialien gemäß EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF. Qualitätsanforderungen gemäß Anlage 1 Teil 1 der Kompostverordnung idgF; ohne anhaftende Fleischteile; Materialien, die nach der Kompostverordnung für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind; bei Materialien der Kategorie 2 oder 3 der EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF. erforderlichenfalls hitzebehandelt im Einklang mit dieser Verordnung.
9008390026472 92409 Panseninhalt Material gemäß EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind; bei Materialien der Kategorie 2 oder 3 der EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF. erforderlichenfalls hitzebehandelt im Einklang mit dieser Verordnung.
9008390026489 92410 Fest- und Flüssigmist/ökologischer Landbau Fest- und Flüssigmist; Material gemäß EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind; bei Materialien der Kategorie 2 oder 3 der EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF., erforderlichenfalls hitzebehandelt im Einklang mit dieser Verordnung.
9008390026496 92420 Gärrückstände aus der anaeroben Behandlung von Ausgangsmaterialien der Abfallgruppen 921 und 924 mit tierischen Anteilen Faulwasser oder Faulschlamm; ausschließlich aus Einsatzstoffen der Abfallgruppen 921 und 924; es ist sicherzustellen, dass nur die genannten Ausgangsmaterialien zur Vergärung eingesetzt wurden; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind; bei Materialien der Kategorie 2 oder 3 der EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF., erforderlichenfalls hitzebehandelt im Einklang mit dieser Verordnung.
9008390026502 92425 Molkereiabfälle zur Vergärung; Material gemäß EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind; bei Materialien der Kategorie 2 oder 3 der EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF, erforderlichenfalls hitzebehandelt im Einklang mit dieser Verordnung.
9008390026519 92426 Rohmilch zur Vergärung; Material gemäß EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF, zB Hemmstoffmilch; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind; bei Materialien der Kategorie 2 oder 3 der EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF. erforderlichenfalls hitzebehandelt im Einklang mit dieser Verordnung.
9008390026526 92450 Mischungen von Abfällen der Abfallgruppen 924 und 921, die tierische Anteile enthalten, zur Vergärung auch zu verwenden für die Anlieferung gemischter Fraktionen über die kommunale Sammlung, bei der nicht ausgeschlossen werden kann, dass tierische Anteile vorhanden sind; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind; bei Materialien der Kategorie 2 oder 3 der EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte erforderlichenfalls hitzebehandelt im Einklang mit dieser Verordnung.
9008390124130 92451 Rohglycerin aus der Veresterung tierischer Öle und Fette 92452 g Rohglycerin aus der Veresterung tierischer Fette und aus der Veresterung von Gemischen pflanzlicher und tierischer Fette; Materialien der Verordnung über tierische Nebenprodukte sind entsprechend dieser Verordnung zu behandeln. 2022-01-01
9008390124147 92452 g Glycerinphase aus der Veresterung tierischer Öle und Fette 92451 Glycerinphase aus der Veresterung tierischer Fette und aus der Veresterung von Gemischen pflanzlicher und tierischer Fette; SN auch für Rohglycerin tierischer Herkunft mit gefährlichen Eigenschaften (zB erhöhter Methanolgehalt); Materialien der Verordnung über tierische Nebenprodukte sind entsprechend dieser Verordnung zu behandeln. 2022-01-01
9008390026533 92499 aufbereitete Abfälle gemäß Kompostverordnung idgF zur Kompostierung aufbereitetes Material aus Mischungen der Abfallgruppen 921 und 924; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Qualitätskompost geeignet sind; bei Materialien der Kategorie 2 oder 3 der EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF. erforderlichenfalls hitzebehandelt im Einklang mit dieser Verordnung.
9008390026540 92501 gering belastete Schlämme aus der Nahrungs-, Genuss- und Futtermittelindustrie tierischer Herkunft Qualitätsanforderungen zur Herstellung von Qualitätsklärschlammkompost gemäß Anlage 1 Teil 2 der Kompostverordnung idgF; Materialien, die nach der Kompostverordnung für die Herstellung von Kompost geeignet sind; bei Materialien der Kategorie 2 oder 3 der EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF. erforderlichenfalls hitzebehandelt im Einklang mit dieser Verordnung.
9008390026557 92502 Fest- und Flüssigmist aus Bereichen, die nicht im Rahmen der ökologischen Landwirtschaft zugelassen sind; Material gemäß EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Kompost geeignet sind; bei Materialien der Kategorie 2 oder 3 der EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF., erforderlichenfalls hitzebehandelt im Einklang mit dieser Verordnung.
9008390026564 92503 Gelatinerückstände Material gemäß EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte iidgF; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Kompost geeignet sind; bei Materialien der Kategorie 2 oder 3 der EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF. erforderlichenfalls hitzebehandelt im Einklang mit dieser Verordnung.
9008390026571 92504 „Flotat”-Schlamm, Pressfilterrückstände von Mast- und Schlachtbetrieben, für Qualitätsklärschlammkompost Qualitätsanforderungen zur Herstellung von Qualitätsklärschlammkompost gemäß Anlage 1 Teil 2 der Kompostverordnung idgF.; kein Material der Kategorie 1 gemäß der EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF.; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Kompost geeignet sind; bei Materialien der Kategorie 2 oder 3 der EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF, erforderlichenfalls hitzebehandelt im Einklang mit dieser Verordnung.
9008390026588 92506 Gärrückstände aus der anaeroben Behandlung von Ausgangsmaterialien der Abfallgruppen 921, 922, 924 und 925 mit tierischen Anteilen Faulwasser oder Faulschlamm; ausschließlich aus Einsatzstoffen der Abfallgruppen 921, 922, 924 und 925; es ist sicherzustellen, dass nur die genannten Ausgangsmaterialien zur Vergärung eingesetzt wurden; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Kompost geeignet sind; bei Materialien der Kategorie 2 oder 3 der EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF., erforderlichenfalls hitzebehandelt im Einklang mit dieser Verordnung.
9008390026595 92510 Schlachtabfälle und Nebenprodukte, zur Vergärung Innereien, Tierfett, Blut, Fischabfälle, Geflügelabfälle, Schlachtkörperteile, Fleisch- und Hautreste, Därme; Material gemäß EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF; kein Material der Kategorie 1 gemäß der EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF.; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Kompost geeignet sind; bei Materialien der Kategorie 2 oder 3 der EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF, erforderlichenfalls hitzebehandelt im Einklang mit dieser Verordnung.
9008390026601 92511 Abfälle von Häuten und Fellen, zur Vergärung Leimleder, Rohspalt, Gelatinespalt; ausschließlich aus chromfreier Verarbeitung; Material gemäß EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF.; Materialien, die nach der Kompostverordnung idgF. für die Herstellung von Kompost geeignet sind; bei Materialien der Kategorie 2 oder 3 der EU-Verordnung über tierische Nebenprodukte idgF, erforderlichenfalls hitzebehandelt im Einklang mit dieser Verordnung.
9008390024386 94101 Sedimentationsschlamm
9008390024393 94101 77 g Sedimentationsschlamm gefährlich kontaminiert
9008390024409 94102 Schlamm aus der Wasserenthärtung
9008390024416 94102 77 g Schlamm aus der Wasserenthärtung gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390024423 94102 91 Schlamm aus der Wasserenthärtung verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390024430 94103 Schlamm aus der Eisenfällung
9008390024447 94103 77 g Schlamm aus der Eisenfällung gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390024454 94103 91 Schlamm aus der Eisenfällung verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390024461 94104 Schlamm aus der Manganfällung
9008390024478 94104 77 g Schlamm aus der Manganfällung gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390024485 94104 91 Schlamm aus der Manganfällung verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390024492 94105 Schlamm aus der Kesselwasseraufbereitung
9008390024508 94105 77 g Schlamm aus der Kesselwasseraufbereitung gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390024515 94105 91 Schlamm aus der Kesselwasseraufbereitung verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390024522 94106 Schlamm aus der Dampfkesselreinigung
9008390024539 94106 77 g Schlamm aus der Dampfkesselreinigung gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390024546 94106 91 Schlamm aus der Dampfkesselreinigung verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390024553 94107 Kesselabschlamm
9008390024560 94107 77 g Kesselabschlamm gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390024577 94107 91 Kesselabschlamm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390024591 94301 Vorklärschlamm
9008390024607 94301 77 g Vorklärschlamm gefährlich kontaminiert
9008390024614 94302 Überschussschlamm aus der biologischen Abwasserbehandlung
9008390024621 94302 77 g Überschussschlamm aus der biologischen Abwasserbehandlung gefährlich kontaminiert
9008390024638 94303 Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und Sammelgruben
9008390024645 94303 77 g Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und Sammelgruben gefährlich kontaminiert
9008390024669 94501 anaerob stabilisierter Schlamm (Faulschlamm) 94801 g Abfallart nicht zu verwenden für Schlamm zur Kompostierung entsprechend den Qualitätsanforderungen gemäß Kompostverordnung idgF; Klärschlämme gelten nicht als gefährlich gemäß HP14, wenn sie aus der biologischen Stufe stammen; Abfallart auch zu verwenden für kalkstabilisierte Schlämme. Trotz anfänglich höherer Gehalte an Calciumoxid bzw. Calciumhydroxid besteht aufgrund der raschen Carbonatisierung der Holzasche (Pflanzenasche) die Regelvermutung, dass der Abfall keine gefahrenrelevanten Eigenschaften (HP 4 reizend, HP 5 STOT einmalig 3, HP 14 gewässergefährdend) aufweist
9008390024676 94502 aerob stabilisierter Schlamm 94801 g Abfallart nicht zu verwenden für Schlamm zur Kompostierung entsprechend den Qualitätsanforderungen gemäß Kompostverordnung idgF; Klärschlämme gelten nicht als gefährlich gemäß HP14, wenn sie aus der biologischen Stufe stammen; Abfallart auch zu verwenden für kalkstabilisierte Schlämme. Trotz anfänglich höherer Gehalte an Calciumoxid bzw. Calciumhydroxid besteht aufgrund der raschen Carbonatisierung der Holzasche (Pflanzenasche) die Regelvermutung, dass der Abfall keine gefahrenrelevanten Eigenschaften (HP 4 reizend, HP 5 STOT einmalig 3, HP 14 gewässergefährdend) aufweist
9008390024690 94701 Rechengut
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