Aktuelle Liste - 5174: Abfallverzeichnis gemäß Österreichischer Abfallverzeichnisverordnung

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Abfallverzeichnis gemäß österreichischer Abfallverzeichnisverordnung.


 



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GTIN Abfallart: Abfall Schlüssel-Nummer Abfallspezifizierung: Enumeration Abfall-Gefährlichkeit und Ausstufbarkeit: Kürzel Abfallart: Bezeichnung Abfallspezifizierung: Beschreibung Zu verwendende Schlüsselnummer falls gefährlich Zu verwendende Schlüsselnummer falls ausgestuft bzw. nicht gefährlich Anmerkungen Rechtliches Inkrafttreten Rechtliches Außerkrafttreten
9008390024706 94701 77 g Rechengut gefährlich kontaminiert
9008390024713 94702 Rückstände aus der Kanalreinigung
9008390024720 94702 77 g Rückstände aus der Kanalreinigung gefährlich kontaminiert
9008390024737 94704 Sandfanginhalte
9008390024744 94704 77 g Sandfanginhalte gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390024751 94704 91 Sandfanginhalte verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390024768 94705 Inhalte aus Fettfängen
9008390024775 94705 77 g Inhalte aus Fettfängen gefährlich kontaminiert
9008390024799 94801 g Schlamm aus der Abwasserbehandlung, mit gefährlichen Inhaltsstoffen 94804 diese Abfallart ist zuzuordnen soweit der Schlamm nicht in anderen Positionen enthalten ist (zB für Schlämme aus der chem./phys. Behandlung)
9008390024805 94801 91 g Schlamm aus der Abwasserbehandlung, mit gefährlichen Inhaltsstoffen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390024812 94802 Schlamm aus der mechanischen Abwasserbehandlung der Zellstoff- und Papierherstellung 94801 g Abfallart auch zu verwenden für kalkstabilisierte Schlämme. Trotz anfänglich höherer Gehalte an Calciumoxid bzw. Calciumhydroxid besteht aufgrund der raschen Carbonatisierung die Regelvermutung, dass der Abfall keine gefahrenrelevanten Eigenschaften (HP 4 reizend, HP 5 STOT einmalig 3, HP 14 gewässergefährdend) aufweist; auch zur Herstellung von Müllkompost gemäß Kompostverordnung; nur wenn der Abfall mit anderen gefährlichen Stoffen kontaminiert ist, ist die Abfallart 94801 g zu verwenden.
9008390024829 94802 91 Schlamm aus der mechanischen Abwasserbehandlung der Zellstoff- und Papierherstellung verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 94801 91 g
9008390024836 94803 Schlamm aus der biologischen Abwasserbehandlung der Zellstoff- und Papierherstellung 94801 g Klärschlämme gelten als nicht gefährlich gemäß HP14, wenn sie aus der biologischen Stufe stammen; Abfallart auch zu verwenden für kalkstabilisierte Schlämme; Trotz anfänglich höherer Gehalte an Calciumoxid bzw. Calciumhydroxid besteht aufgrund der raschen Carbonatisierung die Regelvermutung, dass der Abfall keine gefahrenrelevanten Eigenschaften (HP 4 reizend, HP 5 STOT einmalig 3, HP 14 gewässergefährdend) aufweist. Nur wenn der Abfall mit anderen gefährlichen Stoffen kontaminiert ist, ist die Abfallart 94801 g zu verwenden.
9008390010006 94804 Schlamm aus der Abwasserbehandlung, ohne gefährliche Inhaltsstoffe 94801 g soweit er nicht in anderen Positionen enthalten ist; Abfallart auch zu verwenden für kalkstabilisierte Schlämme aus der Abwasserbehandlung; Trotz anfänglich höherer Gehalte an Calciumoxid bzw. Calciumhydroxid besteht aufgrund der raschen Carbonatisierung die Regelvermutung, dass der Abfall keine gefahrenrelevanten Eigenschaften (HP 4 reizend, HP 5 STOT einmalig 3, HP 14 gewässergefährdend) aufweist; diese Abfallart ist nicht zu verwenden für Schlamm zur Kompostierung entsprechend den Qualitätsanforderungen gemäß Kompostverordnung; Klärschlämme gelten als nicht gefährlich nach HP14 gewässergefährdend, wenn sie aus der biologischen Stufe stammen
9008390026618 94804 91 Schlamm aus der Abwasserbehandlung, ohne gefährliche Inhaltsstoffe verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 94801 91 g
9008390024850 94901 Rückstände aus der Gewässerreinigung (Bachabkehr-, Abmäh- und Abfischgut)
9008390024867 94901 77 g Rückstände aus der Gewässerreinigung (Bachabkehr-, Abmäh- und Abfischgut) gefährlich kontaminiert
9008390024874 94902 Rechengut aus Rechenanlagen von Kraftwerken Wird Rechengut aus Rechenanlagen von Kraftwerken zu einem Holzbrennstoff aufbereitet, und werden von dem aufbereiteten Abfall die Vorgaben von Anlage 9, Kapitel 2.4 lit. f der AVV eingehalten, so kann dieser Abfall der SN 17201 02 zugeordnet werden.
9008390024881 94902 77 g Rechengut aus Rechenanlagen von Kraftwerken gefährlich kontaminiert
9008390024911 95101 Fäkalien
9008390024928 95101 77 g Fäkalien gefährlich kontaminiert
9008390026625 95201 Abwasser aus der aeroben Abfallbehandlung
9008390026632 95201 77 g Abwasser aus der aeroben Abfallbehandlung gefährlich kontaminiert
9008390026649 95202 Abwasser aus der anaeroben Abfallbehandlung
9008390026656 95202 77 g Abwasser aus der anaeroben Abfallbehandlung gefährlich kontaminiert
9008390024959 95301 g Deponiesickerwasser, mit gefährlichen Inhaltsstoffen 95302
9008390024942 95302 Deponiesickerwasser ohne gefährliche Inhaltsstoffe 95301 g Wenn die gefahrenrelevante Eigenschaft HP 15 (Schadstoffe inklusive POPs) nicht erfüllt ist, ist auch HP14 gewässergefährdend nicht erfüllt, da die Beurteilung von HP 14 implizit in HP 15 enthalten ist. Die anderen HP-Kriterien sind zu bewerten
9008390024973 95401 Wasch- und Prozesswässer
9008390024980 95401 77 g Wasch- und Prozesswässer gefährlich kontaminiert
9008390024997 95402 Wasser aus Nassentschlackung
9008390025000 95402 77 g Wasser aus Nassentschlackung gefährlich kontaminiert
9008390025017 95403 g Rückstände aus der rauchgasseitigen Kesselreinigung aus Großfeuerungsanlagen 95404 auch sonstige Rückstände aus der rauchgasseitigen Kesselreinigung aus Feuerungsanlagen einschließlich (rußhaltige) Kaminreinigungsrückstände
9008390025031 95403 91 g Rückstände aus der rauchgasseitigen Kesselreinigung aus Großfeuerungsanlagen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390025024 95404 Rückstände aus der rauchgasseitigen Kesselreinigung, ohne gefahrenrelevante Eigenschaften 95403 g
9008390026663 95404 91 Rückstände aus der rauchgasseitigen Kesselreinigung, ohne gefahrenrelevante Eigenschaften verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 95403 91 g
9008390025062 97101 gn Abfälle, die innerhalb und außerhalb des medizinischen Bereiches eine Gefahr darstellen können, zB mit gefährlichen Erregern behafteter Abfall gemäß ÖNORM S 2104 „Abfälle aus dem medizinischen Bereich“, ausgegeben am 1. April 2020
9008390025079 97102 desinfizierte Abfälle, außer gefährliche Abfälle
9008390025086 97102 77 g desinfizierte Abfälle, außer gefährliche Abfälle gefährlich kontaminiert
9008390025093 97103 Körperteile und Organabfälle die Vorschriften des jeweiligen Leichenbestattungsgesetzes sind zu beachten
9008390025109 97103 77 g Körperteile und Organabfälle gefährlich kontaminiert
9008390025116 97104 Abfälle, die nur innerhalb des medizinischen Bereiches eine Infektions- oder Verletzungsgefahr darstellen können, gemäß ÖNORM S 2104
9008390025123 97104 77 g Abfälle, die nur innerhalb des medizinischen Bereiches eine Infektions- oder Verletzungsgefahr darstellen können, gemäß ÖNORM S 2104 gefährlich kontaminiert
9008390025130 97105 Kanülen und sonstige verletzungsgefährdende spitze oder scharfe Gegenstände, wie Lanzetten, Skalpelle u. dgl., gemäß ÖNORM S 2104
9008390025147 97105 77 g Kanülen und sonstige verletzungsgefährdende spitze oder scharfe Gegenstände, wie Lanzetten, Skalpelle u. dgl., gemäß ÖNORM S 2104 gefährlich kontaminiert
9008390025178 99102 Moorschlamm und Heilerde
9008390025185 99102 77 g Moorschlamm und Heilerde gefährlich kontaminiert
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