Aktuelle Liste - 5174: Abfallverzeichnis gemäß Österreichischer Abfallverzeichnisverordnung

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Abfallverzeichnis gemäß österreichischer Abfallverzeichnisverordnung.


 



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GTIN Abfallart: Abfall Schlüssel-Nummer Abfallspezifizierung: Enumeration Abfall-Gefährlichkeit und Ausstufbarkeit: Kürzel Abfallart: Bezeichnung Abfallspezifizierung: Beschreibung Zu verwendende Schlüsselnummer falls gefährlich Zu verwendende Schlüsselnummer falls ausgestuft bzw. nicht gefährlich Anmerkungen Rechtliches Inkrafttreten Rechtliches Außerkrafttreten
9008390013267 31221 g sonstige Schlacke aus der Stahlerzeugung
9008390013274 31221 88 sonstige Schlacke aus der Stahlerzeugung ausgestuft
9008390013281 31221 91 g sonstige Schlacke aus der Stahlerzeugung verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390013298 31222 Krätzen aus der Eisen- und Stahlerzeugung 31223 g
9008390013304 31222 91 Krätzen aus der Eisen- und Stahlerzeugung verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31223 91 g
9008390013311 31223 g Stäube, Aschen und Krätzen aus sonstigen Schmelzprozessen
9008390013328 31223 88 Stäube, Aschen und Krätzen aus sonstigen Schmelzprozessen ausgestuft
9008390123409 31223 51 Stäube, Aschen und Krätzen aus sonstigen Schmelzprozessen aus der thermischen Kupfer- oder Zinkmetallurgie 31223 g, 31224 g Ausgenommen von dieser nicht gefährlichen Abfallart sind Filterstaub und andere feste Abfälle aus der Abgasbehandlung der thermischen Kupfer- oder Zinkmetallurgie sowie Krätzen und Abschaum aus der thermischen Zink- und Kupfermetallurgie, die entzündlich sind oder in Kontakt mit Wasser entzündliche Gase in gefährlicher Menge abgeben; letztere sind der gefährlichen Abfallart SN 31224 zuzuordnen. Die Abfallart SN 31223 51 ist auch zu verwenden für Kupferoxid-Walzzunder ohne gefahrenrelevante Eigenschaften. Unter die Abfallart SN 31223 51 dürfen keine Krätzen oder Abschaum aus der Beryllium-Kupfermetallurgie eingestuft werden; diese fallen unter die gefährliche Abfallart SN 31223. 2022-01-01
9008390013335 31223 91 g Stäube, Aschen und Krätzen aus sonstigen Schmelzprozessen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390012888 31224 g Metallkrätze, gasbildend 31205 oder 31206 Abfallart zu verwenden für Metallkrätzen, die das Gefahrenmerkmal HP3 bzw. UN Klasse 4.3 erfüllen
9008390012918 31224 91 g Metallkrätze, gasbildend verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390013359 31301 Flugaschen und -stäube aus sonstigen Feuerungsanlagen 31309 g oder 31301 77 g Darunter fallen auch Aschen und Stäube aus sonstigen Mitverbrennungsanlagen, die den Vorgaben der Anlage 8 Kapitel 1.3 der Abfallverbrennungsverordnung idgF. unterliegen und in denen nur Abfälle mit einem Beurteilungsnachweis gemäß Anlage 8 Kapitel 2.12 AVV verbrannt werden, sofern keine gefahrenrelevanten Eigenschaften zutreffen (zB HP 14 ökotoxisch durch hohe Zinkoxidgehalte); auch Bettasche aus der Wirbelschichtfeuerung, sofern keine gefahrenrelevanten Eigenschaften zutreffen (zB durch hohe Zinkoxidgehalte). Trotz anfänglich höherer Gehalte an Calciumoxid bzw. Calciumhydroxid besteht aufgrund der raschen Carbonatisierung dieser Aschen die Regelvermutung, dass der Abfall keine gefahrenrelevanten Eigenschaften (HP 4 reizend, HP 5 STOT einmalig 3, HP 14 gewässergefährdend) aufweist.
9008390013366 31301 77 g Flugaschen und -stäube aus sonstigen Feuerungsanlagen gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390013373 31301 91 Flugaschen und -stäube aus sonstigen Feuerungsanlagen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390013380 31305 Kohlenasche 31309 g oder falls zutreffend 31308 g oder 31305 77 g Darunter fallen auch Aschen und Stäube aus Kraftwerksanlagen, die den Vorgaben der Anlage 8 Kapitel 1.2 der Abfallverbrennungsverordnung (AVV) in der jeweils geltenden Fassung unterliegen und in denen nur Abfälle mit einem Beurteilungsnachweis gemäß Anlage 8 Kapitel 2.12 AVV verbrannt werden, sofern keine gefahrenrelevanten Eigenschaften zutreffen (zB HP 14 ökotoxisch durch hohe Zinkoxidgehalte). Trotz anfänglich höherer Gehalte an Calciumoxid bzw. Calciumhydroxid besteht aufgrund der raschen Carbonatisierung der Kohlenasche die Regelvermutung, dass der Abfall keine gefahrenrelevanten Eigenschaften (HP 4 reizend, HP 5 STOT einmalig 3, HP 14 gewässergefährdend) aufweist.
9008390013397 31305 77 g Kohlenasche gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390013403 31305 91 Kohlenasche verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390013410 31306 Holzasche, Strohasche (Pflanzenasche) 31306 77 g 31309 g oder falls zutreffend 31308 g Abfallart ist nicht zu verwenden für Pflanzenasche als Zuschlagstoff zur Kompostierung entsprechend den Qualitätsanforderungen gemäß Kompostverordnung, in der jeweils geltenden Fassung. Unter diese Schlüsselnummer fallen Aschen aus der Verbrennung von nicht gefährlichen, nur mechanisch behandelten Hölzern oder Pflanzen (zB Stroh, Miscanthus).SN auch zu verwenden für Rückstände von Holzvergasungsanlagen, die Biomasse und keine Abfälle einsetzen. Trotz anfänglich höherer Gehalte an Calciumoxid bzw. Calciumhydroxid besteht aufgrund der raschen Carbonatisierung der Holzasche (Pflanzenasche) die Regelvermutung, dass der Abfall keine gefahrenrelevanten Eigenschaften (HP 4 reizend, HP 5 STOT einmalig 3, HP 14 gewässergefährdend) aufweist.
9008390025321 31306 70 Holzasche, Strohasche (Pflanzenasche) Rostaschen 31306 77 g Abfallart ist nicht zu verwenden für Pflanzenasche als Zuschlagstoff zur Kompostierung entsprechend den Qualitätsanforderungen gemäß Kompostverordnung, in der jeweils geltenden Fassung. Unter diese Schlüsselnummer fallen Rostaschen aus der Verbrennung von nicht gefährlichen, nur mechanisch behandelten Hölzern oder von Pflanzen (zB Stroh, Miscanthus). Trotz anfänglich höherer Gehalte an Calciumoxid bzw. Calciumhydroxid besteht aufgrund der raschen Carbonatisierung der Holzasche (Pflanzenasche) die Regelvermutung, dass der Abfall keine gefahrenrelevanten Eigenschaften (HP 4 reizend, HP 5 STOT einmalig 3, HP 14 gewässergefährdend) aufweist.
9008390025338 31306 72 Holzasche, Strohasche (Pflanzenasche) Flugaschen 31306 77 g Abfallart ist nicht zu verwenden für Pflanzenasche als Zuschlagstoff zur Kompostierung entsprechend den Qualitätsanforderungen gemäß Kompostverordnung, in der jeweils geltenden Fassung. Unter diese Schlüsselnummer fallen Flugaschen aus der Verbrennung von nicht gefährlichen, nur mechanisch behandelten Hölzern oder von Pflanzen (zB Stroh, Miscanthus). Trotz anfänglich höherer Gehalte an Calciumoxid bzw. Calciumhydroxid besteht aufgrund der raschen Carbonatisierung der Holzasche (Pflanzenasche) die Regelvermutung, dass der Abfall keine gefahrenrelevanten Eigenschaften (HP 4 reizend, HP 5 STOT einmalig 3, HP 14 gewässergefährdend) aufweist.
9008390025345 31306 74 Holzasche, Strohasche (Pflanzenasche) Feinstflugaschen 31306 77 g Abfallart ist nicht zu verwenden für Pflanzenasche als Zuschlagstoff zur Kompostierung entsprechend den Qualitätsanforderungen gemäß Kompostverordnung, in der jeweils geltenden Fassung. Unter diese Schlüsselnummer fallen Feinstflugaschen aus der Verbrennung von nicht gefährlichen, nur mechanisch behandelten Hölzern oder von Pflanzen (zB Stroh, Miscanthus). Trotz anfänglich höherer Gehalte an Calciumoxid bzw. Calciumhydroxid besteht aufgrund der raschen Carbonatisierung der Holzasche (Pflanzenasche) die Regelvermutung, dass der Abfall keine gefahrenrelevanten Eigenschaften (HP 4 reizend, HP 5 STOT einmalig 3, HP 14 gewässergefährdend) aufweist.
9008390013427 31306 77 g Holzasche, Strohasche (Pflanzenasche) gefährlich kontaminiert Abfallart ist nicht zu verwenden für Pflanzenasche als Zuschlagstoff zur Kompostierung entsprechend den Qualitätsanforderungen gemäß Kompostverordnung, in der jeweils geltenden Fassung; auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden.
9008390013434 31306 91 Holzasche, Strohasche (Pflanzenasche) verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390013441 31307 Kesselschlacke
9008390013458 31307 77 g Kesselschlacke gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390013465 31307 91 Kesselschlacke verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390013472 31308 g Schlacken und Aschen aus Abfallverbrennungsanlagen
9008390013489 31308 88 Schlacken und Aschen aus Abfallverbrennungsanlagen ausgestuft
9008390013496 31308 91 g Schlacken und Aschen aus Abfallverbrennungsanlagen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390013502 31309 g Flugaschen und -stäube aus Abfallverbrennungsanlagen
9008390013519 31309 88 Flugaschen und -stäube aus Abfallverbrennungsanlagen ausgestuft
9008390013526 31309 91 g Flugaschen und -stäube aus Abfallverbrennungsanlagen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390013533 31312 g feste salzhaltige Rückstände aus der Rauchgasreinigung von Abfallverbrennungsanlagen und Abfallpyrolyseanlagen
9008390013540 31312 88 feste salzhaltige Rückstände aus der Rauchgasreinigung von Abfallverbrennungsanlagen und Abfallpyrolyseanlagen ausgestuft
9008390013557 31312 91 g feste salzhaltige Rückstände aus der Rauchgasreinigung von Abfallverbrennungsanlagen und Abfallpyrolyseanlagen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390013564 31314 g feste salzhaltige Rückstände aus der Rauchgasreinigung von Feuerungsanlagen für konventionelle Brennstoffe (ohne Rea-Gipse)
9008390013571 31314 88 feste salzhaltige Rückstände aus der Rauchgasreinigung von Feuerungsanlagen für konventionelle Brennstoffe (ohne Rea-Gipse) ausgestuft
9008390013588 31314 91 g feste salzhaltige Rückstände aus der Rauchgasreinigung von Feuerungsanlagen für konventionelle Brennstoffe (ohne Rea-Gipse) verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390013595 31315 Rea-Gipse 31314 g Nicht gereinigte sulfit- und sulfathaltige Rauchgasentschwefelungsrückstände zB aus der Additiventschwefelung fallen nicht unter diese Abfallart; sie sind der gefährlichen SN 31414 zuzuordnen.
9008390013601 31315 91 Rea-Gipse verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390013618 31316 g Schlacken und Aschen aus Abfallpyrolyseanlagen
9008390013625 31316 88 Schlacken und Aschen aus Abfallpyrolyseanlagen ausgestuft
9008390013632 31316 91 g Schlacken und Aschen aus Abfallpyrolyseanlagen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390025352 31317 g Flugaschen und -stäube aus Ölfeuerungsanlagen
9008390025369 31317 88 Flugaschen und -stäube aus Ölfeuerungsanlagen ausgestuft
9008390025376 31317 91 g Flugaschen und -stäube aus Ölfeuerungsanlagen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390122884 31318 Asche aus der Verbrennung von kommunalem Klärschlamm 31309 g oder falls zutreffend 31308 g Schlüsselnummer gilt nur für Aschen aus der Verbrennung von überwiegend kommunalem Klärschlamm sofern keine gefahrenrelevanten Eigenschaften zutreffen (zB durch hohe Zinkoxidgehalte). Trotz anfänglich höherer Gehalte an Calciumoxid bzw. Calciumhydroxid besteht aufgrund der raschen Carbonatisierung die Regelvermutung, dass der Abfall keine gefahrenrelevanten Eigenschaften (HP 4 reizend, HP 5 STOT einmalig 3, HP 14 gewässergefährdend) aufweist. 2021-01-01
9008390123416 31319 Rückstände aus Abfallpyrolyseanlagen für Biomasseabfälle 31316 g Ausgangsmaterialien für die Pyrolyse sind ausschließlich die in § 2 Abs. 2 Z 1 lit. a bis e AVV genannten Biomasseabfälle 2022-01-01
9008390013670 31402 Putzereisandrückstände 31440 g
9008390013687 31402 91 Putzereisandrückstände verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31440 91 g
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