Aktuelle Liste - 5174: Abfallverzeichnis gemäß Österreichischer Abfallverzeichnisverordnung

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Abfallverzeichnis gemäß österreichischer Abfallverzeichnisverordnung.


 



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GTIN Abfallart: Abfall Schlüssel-Nummer Abfallspezifizierung: Enumeration Abfall-Gefährlichkeit und Ausstufbarkeit: Kürzel Abfallart: Bezeichnung Abfallspezifizierung: Beschreibung Zu verwendende Schlüsselnummer falls gefährlich Zu verwendende Schlüsselnummer falls ausgestuft bzw. nicht gefährlich Anmerkungen Rechtliches Inkrafttreten Rechtliches Außerkrafttreten
9008390013694 31405 Glasvlies 31405 77 g Abfallart nicht zu verwenden für Glasfasern
9008390013700 31405 77 g Glasvlies gefährlich kontaminiert Abfallart nicht zu verwenden für Glasfasern; Abfallart auch zu verwenden für gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden.
9008390013717 31405 91 Glasvlies verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert Abfallart nicht zu verwenden für Glasfasern
9008390013724 31407 Keramik 31466 g auch Ziegel (zB. Fehlchargen) aus der Produktion
9008390025383 31407 17 Keramik nur ausgewählte Abfälle aus Bau- und Abbruchmaßnahmen gemäß Anlage 2 der DVO 2008
9008390013731 31407 91 Keramik verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31466 91 g
9008390013748 31408 Glas (zB Flachglas) 31466 g
9008390025390 31408 17 Glas (zB Flachglas) nur ausgewählte Abfälle aus Bau- und Abbruchmaßnahmen gemäß Anlage 2 der DVO 2008.
9008390013755 31408 91 Glas (zB Flachglas) verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31466 91 g
9008390013762 31409 Bauschutt (keine Baustellenabfälle) 31409 77 g oder 31441 g Mineralische Bau- und Abbruchabfälle, bei welchen keine Abtrennung der gefährlichen Anteile stattgefunden hat oder falls der Bauschutt kontaminiert ist, sind der gefährlichen Abfallart SN 31409 77 zuzuordnen. Für Brandschutt ist die Abfallart SN 31441 zu verwenden
9008390025406 31409 18 Bauschutt (keine Baustellenabfälle) nur Mischungen aus ausgewählten Abfällen aus Bau- und Abbruchmaßnahmen, ohne Mörtel- und Verputzanteile 31409 77 g gemäß Anlage 2 der DVO 2008; ausgewählte Abfälle aus Bau- und Abbruchmaßnahmen (inklusive Rückbaumaßnahmen): Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik und Glas, Natursteine, Kies, Sand, gebrochene natürliche Materialien und Kalksandstein
9008390123423 31409 23 Bauschutt (keine Baustellenabfälle) mineralische Rückstände aus der Aufbereitung von Baurest-massen 31409 77 g Abfallart zu verwenden für Rückstände (Feinfraktion) aus der Aufbereitung von Baurestmassen 2022-01-01
9008390123430 31409 77 g Bauschutt (keine Baustellenabfälle) gefährlich kontaminiert Abfallart zu verwenden für mineralische Bau- und Abbruchabfälle, bei welchen keine Abtrennung der gefährlichen Anteile gemäß den Vorgaben der Recycling-Baustoffverordnung stattgefunden hat; nicht zu verwenden für mit Asbestzement, Asbest oder künstlichen Mineralfasern mit gefahrenrelevanten Eigenschaften verunreinigte Baurestmassen. 2022-01-01
9008390013779 31409 91 Bauschutt (keine Baustellenabfälle) verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31441 91 g Wenn gefährlich kontaminierter Bauschutt stabilisiert wurde, ist die Abfallart 31441 91 g zu verwenden.
9008390013786 31410 Straßenaufbruch 31409 77 g Abfallart zu verwenden für gemischte Straßenaufbrüche aus Beton und Bitumen/Asphalt (nicht teerhaltig). Asphaltschollen sind der Abfallart SN 54912 zuzuordnen. Teerhaltiger Asphaltschollen sind der gefährlichen Abfallart SN 54912 77 zuzuordnen.
9008390013793 31410 91 Straßenaufbruch verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31409 77 g
9008390123447 31411 29 Aushubmaterial nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial der Qualitätsklasse BA gemäß Bundes-Abfallwirtschaftsplan oder Bodenaushubdeponiequalität sowie daraus gewonnene, nicht verunreinigte Bodenbestandteile nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial, das 1. gemäß Bundes-Abfallwirtschaftsplan der Qualitätsklasse BA zugeordnet werden kann oder 2. die Grenzwerte für Bodenaushubdeponien gemäß Anhang 1 Tabellen 1 (Spalte I oder II) und 2 DVO 2008 einhält oder 3. auf einem konkreten Bodenaushubdeponiekompartiment mit erhöhten Grenzwerten gemäß § 8 DVO 2008 abgelagert werden kann; sowie Fraktionen dieses Materials, die (zB durch Siebung) ohne Zugabe anderer Abfälle oder weiterer Materialien gewonnen wurden 2022-01-01
9008390013816 31411 30 Aushubmaterial nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial der Qualitätsklasse A1 gemäß Bundes-Abfallwirtschaftsplan sowie daraus gewonnene, nicht verunreinigte Bodenbestandteile nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial, das gemäß Bundes-Abfallwirtschaftsplan der Qualitätsklasse A1 zugeordnet werden kann bzw. Fraktionen dieses Materials, die (zB durch Siebung) ohne Zugabe anderer Abfälle oder weiterer Materialien gewonnen wurden
9008390013823 31411 31 Aushubmaterial nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial der Qualitätsklasse A2 gemäß Bundes-Abfallwirtschaftsplan sowie daraus gewonnene, nicht verunreinigte Bodenbestandteile nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial, das gemäß Bundes-Abfallwirtschaftsplan der Qualitätsklasse A2 zugeordnet werden kann bzw. Fraktionen dieses Materials, die (zB durch Siebung) ohne Zugabe anderer Abfälle oder weiterer Materialien gewonnen wurden
9008390013830 31411 32 Aushubmaterial nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial der Qualitätsklasse A2-G gemäß Bundes-Abfallwirtschaftsplan sowie daraus gewonnene, nicht verunreinigte Bodenbestandteile nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial, das gemäß Bundes-Abfallwirtschaftsplan der Qualitätsklasse A2-G zugeordnet werden kann bzw. Fraktionen dieses Materials, die (zB durch Siebung) ohne Zugabe anderer Abfälle oder weiterer Materialien gewonnen wurden
9008390123454 31411 33 Aushubmaterial Aushubmaterial mit Inertabfalldeponiequalität Aushubmaterial das 1. die Grenzwerte des Anhangs 1Tabellen 3 und 4 DVO 2008 einhält oder 2. auf einem konkreten Inertabfalldeponiekompartiment mit erhöhten Grenzwerten gemäß § 8 DVO 2008 abgelagert werden kann. 2022-01-01
9008390013854 31411 34 Aushubmaterial technisches Schüttmaterial, das weniger als 5 Vol-% bodenfremde Bestandteile enthält nicht verunreinigtes Aushubmaterial von bautechnischen Schichten wie Rollierung, Frostkoffer, Drainageschicht etc., das entsprechend technischen Anforderungen, zB einer bestimmten Sieblinie, hergestellt wurde und weniger als 5 Vol-% mineralische bodenfremde Bestandteile enthält; der Anteil an organischen bodenfremden Bestandteilen, zB Kunststoffe, Holz, Papier, darf insgesamt nicht mehr als 1 Vol-% betragen
9008390013861 31411 35 Aushubmaterial technisches Schüttmaterial, ab 5 Vol-% bodenfremder Bestandteile nicht verunreinigtes Aushubmaterial von bautechnischen Schichten wie Rollierung, Frostkoffer, Drainageschicht etc., das entsprechend technischen Anforderungen, zB einer bestimmten Sieblinie, hergestellt wurde und größer oder gleich 5 Vol-% mineralische bodenfremde Bestandteile enthält; der Anteil an organischen bodenfremden Bestandteilen, zB Kunststoffe, Holz, Papier, darf insgesamt nicht mehr als 1 Vol-% betragen
9008390123461 31411 38 Aushubmaterial sonstige, nicht verunreinigte Bodenbestandteile der Qualitätsklasse A2 gemäß Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2022-01-01
9008390123478 31411 39 Aushubmaterial sonstige, nicht verunreinigte Bodenbestandteile der Qualitätsklasse BA gemäß Bundes-Abfallwirtschaftsplan oder Bodenaushubdeponiequalität sonstige, nicht verunreinigte Bodenbestandteile die 1. gemäß Bundes-Abfallwirtschaftsplan der Qualitätsklasse BA zugeordnet werden können oder 2. die Grenzwerte für Bodenaushubdeponien gemäß Anhang 1 Tabellen 1 (Spalte I oder II) und 2 DVO 2008 einhalten oder 3. auf einem konkreten Bodenaushubdeponiekompartiment mit erhöhten Grenzwerten gemäß § 8 DVO 2008 abgelagert werden können 2022-01-01
9008390123485 31411 45 Aushubmaterial nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial eines Bau- oder Aushubvorhabens gemäß Kleinmengen-regelung nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial eines Bau- oder Aushubvorhabens gemäß den Vorgaben der Kleinmengenregelung des Bundes-Abfallwirtschaftsplans zur Verwertung oder § 13 DVO 2008 zur Deponierung 2022-01-01
9008390100417 31412 gn Asbestzement 2007-01-01
9008390100424 31413 gn Asbestzementstäube verfestigte oder stabilisierte Asbestzementstäube sind der Abfallart 31412 gn zuzuordnen 2007-01-01
9008390013892 31414 Schamotte 31108 g oder 31109 g Dieser nicht gefährlichen SN dürfen nur Schamotte aus nicht industriellen Prozessen zugeordnet werden. Schamotte aus industriellen Prozessen sind aufgrund der zu erwartenden gefährlichen Verunreinigungen den relevanten Abfallarten 31108 g oder 31109 g zuzuordnen
9008390013908 31414 91 Schamotte verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31108 91 g oder 31109 91 g
9008390013915 31415 Formlehm 31487 g
9008390013922 31415 91 Formlehm verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31487 91 g
9008390123492 31416 41 Mineralfaserabfälle ohne gefahrenrelevante Fasereigenschaften künstliche Mineralfaserabfälle 31437 41 gn oder 31416 77 g nur für Abfälle von nicht gefährlichen Mineralfasern, die durch Gütesiegel als nicht gefährlich freigezeichnet sind (EUCEB oder RAL) oder für die der Nachweis erbracht wurde, dass sie nicht gefährlich sind; für Mineralwollen ohne gefährliche Fasereigenschaften wie Steinwolle, Glaswolle, und Mischungen aus Steinwolle und Glaswolle ist die SN 31416 mit der jeweiligen Spezifizierung 42, 43 oder 44 zu verwenden 2022-01-01
9008390123508 31416 42 Mineralfaserabfälle ohne gefahrenrelevante Fasereigenschaften Steinwolle 31437 42 gn oder 31416 77 g nur für Abfälle von nicht gefährlichen Mineralwollen, die durch Gütesiegel als nicht gefährlich freigezeichnet sind (EUCEB oder RAL) oder für die der Nachweis erbracht wurde, dass sie nicht gefährlich sind 2022-01-01
9008390123515 31416 43 Mineralfaserabfälle ohne gefahrenrelevante Fasereigenschaften Glaswolle 31437 43 gn oder 31416 77 g nur für Abfälle von nicht gefährlichen Mineralwollen, die durch Gütesiegel als nicht gefährlich freigezeichnet sind (EUCEB oder RAL) oder für die der Nachweis erbracht wurde, dass sie nicht gefährlich sind 2022-01-01
9008390123522 31416 44 Mineralfaserabfälle ohne gefahrenrelevante Fasereigenschaften Mischungen aus Steinwolle und Glaswolle 31437 44 gn oder 31416 77 g nur für Abfälle von nicht gefährlichen Mineralwollen, die durch Gütesiegel als nicht gefährlich freigezeichnet sind (EUCEB oder RAL) oder für die der Nachweis erbracht wurde, dass sie nicht gefährlich sind 2022-01-01
9008390013946 31416 77 g Mineralfaserabfälle ohne gefahrenrelevante Fasereigenschaften gefährlich kontaminiert 31416 41, 31416 42, 31416 43, 31416 44 wenn Mineralfasern (oder –wollen) aufgrund der Fasereigenschaften gefährlich sind, ist die gefährliche nicht ausstufbare Abfallart SN 31437 mit der jeweiligen Spezifizierung 41, 42, 43, 44 zu verwenden; mit Asbest kontaminierte Abfälle sind der Abfallart SN 31437 40 gn zuzuordnen; auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden;
9008390013953 31416 91 Mineralfaserabfälle ohne gefahrenrelevante Fasereigenschaften verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31437 91 gn oder 31416 77 g Abfallart nur zu verwenden für Abfälle der Abfallarten SN 31416 41, 42, 43, 44 welche verfestigt oder immobilisiert wurden
9008390013960 31417 Aktivkohle 31435 g
9008390013977 31417 91 Aktivkohle verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31435 91 g
9008390013984 31418 Gesteinsstäube, Polierstäube
9008390013991 31418 77 g Gesteinsstäube, Polierstäube gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390014004 31418 91 Gesteinsstäube, Polierstäube verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390014011 31419 Feinstaub aus der Schlackenaufbereitung
9008390014028 31419 77 g Feinstaub aus der Schlackenaufbereitung gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390014035 31419 91 Feinstaub aus der Schlackenaufbereitung verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390014042 31420 Rußabfälle Rußhaltige Kaminreinigungsrückstände aus Industriefeuerungen einschließlich Mitverbrennungsanlagen sind der gefährlichen Abfallart 95403 zuzuordnen
9008390014059 31420 77 g Rußabfälle gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390014066 31420 91 Rußabfälle verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390014073 31421 Kohlenstaub
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