Aktuelle Liste - 5174: Abfallverzeichnis gemäß Österreichischer Abfallverzeichnisverordnung

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Abfallverzeichnis gemäß österreichischer Abfallverzeichnisverordnung.


 



1596 Ergebnisse gefunden
GTIN Abfallart: Abfall Schlüssel-Nummer Abfallspezifizierung: Enumeration Abfall-Gefährlichkeit und Ausstufbarkeit: Kürzel Abfallart: Bezeichnung Abfallspezifizierung: Beschreibung Zu verwendende Schlüsselnummer falls gefährlich Zu verwendende Schlüsselnummer falls ausgestuft bzw. nicht gefährlich Anmerkungen Rechtliches Inkrafttreten Rechtliches Außerkrafttreten
9008390014080 31421 77 g Kohlenstaub gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390014097 31421 91 Kohlenstaub verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390014103 31422 Kiesabbrände
9008390014110 31422 77 g Kiesabbrände gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390014127 31422 91 Kiesabbrände verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390014134 31423 g ölverunreinigtes Aushubmaterial zB 31423 36
9008390014158 31423 36 ölverunreinigtes Aushubmaterial ölverunreinigtes Aushubmaterial, nicht gefährlich 31423 g nicht gefährliches ölverunreinigtes Aushubmaterial, das die Grenzwerte des Anhangs 1 Tabellen 5 und 6 DVO 2008 überschreitet, ausgenommen Material, das auf einem konkreten Baurestmassendeponiekompartiment mit erhöhten Grenzwerten gemäß § 8 DVO 2008 abgelagert werden kann.
9008390014141 31423 91 g ölverunreinigtes Aushubmaterial verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390014165 31424 g sonstig verunreinigtes Aushubmaterial zB 31424 37
9008390123539 31424 37 sonstig verunreinigtes Aushubmaterial sonstig verunreinigtes Aushubmaterial, nicht gefährlich 31424 g nicht gefährliches sonstig verunreinigtes Aushubmaterial, das die Grenzwerte des Anhangs 1 Tabellen 5 und 6 DVO 2008 überschreitet, ausgenommen Material, das auf einem konkreten Baurestmassendeponiekompartiment mit erhöhten Grenzwerten gemäß § 8 DVO 2008 abgelagert werden kann. 2022-01-01
9008390014172 31424 91 g sonstig verunreinigtes Aushubmaterial verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390123546 31425 verunreinigtes Aushubmaterial mit Baurestmassen-deponiequalität verunreinigtes Aushubmaterial, das 1. die Grenzwerte des Anhangs 1 Tabellen 5 und 6 DVO 2008 einhält oder 2. auf einem konkreten Baurestmassendeponiekompartiment mit erhöhten Grenzwerten gemäß § 8 DVO 2008 abgelagert werden kann 2022-01-01
9008390123553 31426 Dach- und Pflanzensubstrate nicht zu verwenden für: Dach- und Pflanzensubstrate, die künstliche Mineralfasern enthalten sowie für hydroponische Substrate die für eine Kompostierung vorgesehen oder geeignet sind 2022-01-01
9008390123560 31426 77 g Dach- und Pflanzensubstrate gefährlich kontaminiert nicht zu verwenden für gefährlich kontaminierte Dach- und Pflanzensubstrate, die künstliche Mineralfasern enthalten 2022-01-01
9008390014240 31427 Betonabbruch 31409 77 g
9008390025413 31427 17 Betonabbruch nur ausgewählte Abfälle aus Bau- und Abbruchmaßnahmen 31409 77 g
9008390014257 31427 91 Betonabbruch verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31441 91 g Wenn gefährlich kontaminierter Betonabbruch stabilisiert wurde, ist die Abfallart 31441 91 zu verwenden.
9008390123577 31428 mit leichtflüchtigen, halogenierten Kohlenwasserstoffen (LHKW) verunreinigtes Aushubmaterial, nicht gefährlich 31429 g zuzuordnen ab 2 mg LHKW/kg 2022-01-01
9008390123584 31429 g mit leichtflüchtigen, halogenierten Kohlenwasserstoffen (LHKW) verunreinigtes Aushubmaterial, gefährlich 31428 auch zuzuordnen für Material von Standorten gemäß § 4 Abs. 3 Z 1. auf denen mit entsprechenden Stoffen gehandhabt wurde (insb. Putzereien) 2022-01-01
9008390014264 31430 verunreinigte Mineralfaserabfälle ohne gefahrenrelevante Fasereigenschaften 31437 41 gn, 31430 77 g zB hydroponische Substrate aus Mineralfasern; nur für Abfälle von nicht gefährlichen Mineralfasern, die durch Gütesiegel als nicht gefährlich freigezeichnet sind (EUCEB oder RAL) oder für die der Nachweis erbracht wurde, dass sie nicht gefährlich sind
9008390014271 31430 77 g verunreinigte Mineralfaserabfälle ohne gefahrenrelevante Fasereigenschaften gefährlich kontaminiert
9008390014288 31430 91 verunreinigte Mineralfaserabfälle ohne gefahrenrelevante Fasereigenschaften verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31437 91 gn, 31430 77 g
9008390010013 31432 Graphit, Graphitstaub
9008390010228 31432 77 g Graphit, Graphitstaub gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390010570 31432 91 Graphit, Graphitstaub verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
9008390014295 31434 verbrauchte Filter- und Aufsaugmassen mit anwendungsspezifisch nicht schädlichen Beimengungen (zB Kieselgur, Aktiverden, Aktivkohle) 31435 g nicht zu verwenden für Sägemehl und -späne, die als Aufsaugmaterial verwendet wurden (Verwendung der Abfallarten 17211 und 17212)
9008390014301 31434 91 verbrauchte Filter- und Aufsaugmassen mit anwendungsspezifisch nicht schädlichen Beimengungen (zB Kieselgur, Aktiverden, Aktivkohle) verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31435 91 g
9008390014318 31435 g verbrauchte Filter- und Aufsaugmassen mit anwendungsspezifisch schädlichen Beimengungen (zB Kieselgur, Aktiverden, Aktivkohle) 31434 nicht zu verwenden für Sägemehl und -späne, die als Aufsaugmaterial verwendet wurden (Verwendung der Abfallarten 17216 und 17217)
9008390014325 31435 91 g verbrauchte Filter- und Aufsaugmassen mit anwendungsspezifisch schädlichen Beimengungen (zB Kieselgur, Aktiverden, Aktivkohle) verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390123591 31436 gn asbesthaltiges Aushubmaterial und asbesthaltige Abfälle aus Altlasten zB asbesthaltiges Tunnelausbruchmaterial; stabilisiertes asbesthaltiges Aushubmaterial und stabilisierte asbesthaltige Abfälle aus Altlasten sind der Abfallart 31412 gn zuzuordnen 2022-01-01
9008390123607 31437 40 gn Mineralfaserabfälle mit gefahrenrelevanten Fasereigenschaften Asbestabfälle, Asbeststäube Abfallart auch zu verwenden für schwach gebundene Asbest-abfälle (zB Spritzasbest, Asbestschnüre oder Asbestpappen) oder Asbestabfälle mit organischen Bestandteilen (zB. Vinylasbest oder Gummiasbest) sowie natürliche Mineralfaserabfälle mit karzinogenen Eigenschaften; nachträglich mit hydraulischen Bindemitteln verfestigte oder stabilisierte Asbest-abfälle (wie zB verfestigter Spritzasbest oder verfestigte Asbeststäube) sind der Abfallart SN 31412 gn zuzuordnen 2022-01-01
9008390123614 31437 41 gn Mineralfaserabfälle mit gefahrenrelevanten Fasereigenschaften künstliche Mineralfaserabfälle Abfallart zu verwenden für Mineralfasern mit gefahrenrelevanten Fasereigenschaften und solche unbekannter Herkunft; Abfallart auch zu verwenden für schwach gebundene Mineralfaserabfälle mit gefahrenrelevanten Eigenschaften; für Mineralwollen wie Steinwolle, Glaswolle und Mischungen aus Steinwolle und Glaswolle ist die gefährliche nicht ausstufbare Abfallart SN 31437 mit der jeweiligen Spezifizierung 42, 43, 44 zu verwenden 2022-01-01
9008390123621 31437 42 gn Mineralfaserabfälle mit gefahrenrelevanten Fasereigenschaften Steinwolle Abfallart zu verwenden für Mineralwollen mit gefahrenrelevanten Fasereigenschaften und solche unbekannter Herkunft; Abfallart auch zu verwenden für schwach gebundene Mineralwolleabfälle mit gefahrenrelevanten Eigenschaften 2022-01-01
9008390123638 31437 43 gn Mineralfaserabfälle mit gefahrenrelevanten Fasereigenschaften Glaswolle Abfallart zu verwenden für Mineralwollen mit gefahrenrelevanten Fasereigenschaften und solche unbekannter Herkunft; Abfallart auch zu verwenden für schwach gebundene Mineralwolleabfälle mit gefahrenrelevanten Eigenschaften 2022-01-01
9008390123645 31437 44 gn Mineralfaserabfälle mit gefahrenrelevanten Fasereigenschaften Mischungen aus Steinwolle und Glaswolle Abfallart zu verwenden für Mineralwollen mit gefahrenrelevanten Fasereigenschaften und solche unbekannter Herkunft; Abfallart auch zu verwenden für schwach gebundene Mineralwolleabfälle mit gefahrenrelevanten Eigenschaften 2022-01-01
9008390123652 31437 91 gn Mineralfaserabfälle mit gefahrenrelevanten Fasereigenschaften verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert Abfallart nur zu verwenden für Abfälle der gefährlichen nicht ausstufbaren Abfallarten SN 31437 41, 42, 43, 44 welche stabilisiert wurden 2022-01-01
9008390014349 31438 Gips 31445 g oder 31620 g Ist aus einem spezifischen Prozess im Einzelfall bekannt, dass im Gips eine allfällige Beimengung/Kontamination in einem derartigen Ausmaß vorliegt (zB Schwermetalle), dass ein Gefahrenmerkmal ausgelöst werden kann, ist auch die gefahrenrelevante Eigenschaft HP 14 gewässergefährdend zu bewerten. Falls aufgrund der Kontamination HP 14 zutrifft, ist die gefährliche SN 31445 bzw. im Falle von Gipsschlamm die SN 31620 zuzuordnen.
9008390014356 31438 91 Gips verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31445 91 g
9008390014363 31439 g mineralische Rückstände aus der Gasreinigung Abfallart auch zu verwenden für Filterstäube aus der Abgasreinigung von Anlagen zur Zementerzeugung, sofern sie als Abfall anfallen
9008390014370 31439 88 mineralische Rückstände aus der Gasreinigung ausgestuft
9008390014387 31439 91 g mineralische Rückstände aus der Gasreinigung verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390014394 31440 g Strahlmittelrückstände mit anwendungsspezifisch schädlichen Beimengungen 31451
9008390014400 31440 88 Strahlmittelrückstände mit anwendungsspezifisch schädlichen Beimengungen ausgestuft
9008390014417 31440 91 g Strahlmittelrückstände mit anwendungsspezifisch schädlichen Beimengungen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511
9008390123669 31441 g Brandschutt mit schädlichen Verunreinigungen Für Brandschutt gilt die Regelvermutung, dass es sich um gefährlichen Abfall handelt (PAK-Kontamination, allenfalls PCDD/PCDF-Bildung bei der Verbrennung). 2022-01-01
9008390123676 31441 19 Brandschutt mit schädlichen Verunreinigungen Brandschutt von nicht gewerblichen Objekten, nicht gefährlich bei Ablagerung auf Massenabfalldeponien Ablagerung von Brandschutt nach Aussortierung der organischen Anteile auf Massenabfalldeponien. 2022-01-01
9008390123683 31441 91 g Brandschutt mit schädlichen Verunreinigungen verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert 31511 2022-01-01
9008390014448 31442 Kieselsäure- und Quarzabfälle
9008390014455 31442 77 g Kieselsäure- und Quarzabfälle gefährlich kontaminiert auch gefährlich kontaminierte Abfälle, die verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert wurden
9008390014462 31442 91 Kieselsäure- und Quarzabfälle verfestigt, immobilisiert oder stabilisiert
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