Gesamtliste - 3049: Begleitscheinarten

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Liste von Begleitscheinarten


 



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Gültigkeitsbeginn Gültigkeitsende GTIN Bezeichnung Beschreibung
2013-07-01 9008390106402 Erleichterung Streckengeschäft Streckengeschäft, für das Erleichterungen bei der Begleitscheinmeldung gemäß §14 Abs. 3 der ANVO 2012 in Anspruch genommen werden.
9008390100295 Sammeltour Eine Sammeltour liegt vor, wenn Abfälle aus Sicht des Übernehmers in einer Sammelfahrt nacheinander von mehreren Übergebern abgeholt und gemeinsam zu einem Entladeort gebracht werden. Sofern der Entladeort ein Standort des Übernehmers ist, handelt es sich nur um eine Sammeltour. Wenn der Entladeort einem anderen Sammler oder Behandler gehört, liegt eine Kombination von Sammeltour und Streckengeschäft vor.
9008390100301 Sammeltour/Übernahme in Streckengeschäft Eine Kombination Sammeltour & Streckengeschäft liegt vor, wenn eine Sammeltour mit einem darauf folgenden Streckengeschäft verknüpft wird.
9008390100288 Übergabe aus/Übernahme aus Streckengeschäft Eine Übergabe_AUS/Übernahme_AUS einem Streckengeschäft liegt vor, wenn es sich um das Ende eines Streckengeschäfts, d.h. aus Sicht des Übergebers um eine Übergabe aus einem Streckengeschäft und aus Sicht des Übernehmers um die Übernahme aus einem Streckengeschäft handelt. Der Begriff „Streckengschäft“ bezeichnet die Sammlung von Abfällen, die das Lager des Sammlers nicht berühren, sondern vom Abfallübergeber abgeholt und direkt zum Behandler oder einem anderen Sammler transportiert werden. Die Sammlung kann hierbei auch über mehrere Sammler hinweg erfolgen (Sammelkette). Kennzeichnend ist hierbei, dass bis auf Einen alle Sammler in der Sammelkette, die über die Abholung oder Entgegennahme der Abfälle rechtlich verfügen, keinen physischen Kontakt mit den Abfällen haben.
9008390100271 Übergabe in/Übernahme aus Streckengeschäft Eine Übergabe_IN/Übernahme_AUS ein(em) Streckengeschäft liegt vor, wenn innerhalb eines Streckengeschäfts aufgrund einer Sammelkette die Sammlung über mehrere Sammler hinweg erfolgt, d.h. es sich aus Sicht des Übergebers um eine Übergabe in ein Streckengeschäft und aus Sicht des Übernehmers um die Übernahme aus einem Streckengeschäft handelt. Der Begriff „Streckengschäft“ bezeichnet die Sammlung von Abfällen, die das Lager des Sammlers nicht berühren, sondern vom Abfallübergeber abgeholt und direkt zum Behandler oder einem anderen Sammler transportiert werden. Die Sammlung kann hierbei auch über mehrere Sammler hinweg erfolgen (Sammelkette). Kennzeichnend ist hierbei, dass bis auf Einen alle Sammler in der Sammelkette, die über die Abholung oder Entgegennahme der Abfälle rechtlich verfügen, keinen physischen Kontakt mit den Abfällen haben.
9008390100264 Übergabe in/Übernahme in Streckengeschäft Eine Übergabe_IN/Übernahme_IN ein Streckengeschäft liegt vor, wenn es sich um den Beginn eines Streckengeschäfts, d.h. aus Sicht des Übergebers um eine Übergabe in ein Streckengeschäft und aus Sicht des Übernehmers um die Übernahme in ein Streckengeschäft handelt. Der Begriff „Streckengschäft“ bezeichnet die Sammlung von Abfällen, die das Lager des Sammlers nicht berühren, sondern vom Abfallübergeber abgeholt und direkt zum Behandler oder einem anderen Sammler transportiert werden. Die Sammlung kann hierbei auch über mehrere Sammler hinweg erfolgen (Sammelkette). Kennzeichnend ist hierbei, dass bis auf Einen alle Sammler in der Sammelkette, die über die Abholung oder Entgegennahme der Abfälle rechtlich verfügen, keinen physischen Kontakt mit den Abfällen haben.
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