Gesamtliste - 3382: “Grün gelistete” Abfälle gemäß Anhang IIIB der EU-Abfallverbringungs-Verordnung

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Standardreihenfolge

“Grün gelistete” Abfälle, dh im Allgemeinen als ungefährlich geltende Abfälle, gemäß Anhang IIIB der EU-Abfallverbringungs-Verordnung (2006/1013) (nur Detail-Klassifikationsebene).


 



5 Ergebnisse gefunden
Gültigkeitsbeginn Gültigkeitsende Code Beschreibung
2014-12-23 BEU01 Abfälle aus Selbstklebeetiketten, die Rohstoffe aus der Etikettenherstellung enthalten und nicht im Eintrag B3020 des Basler Übereinkommens eingestuft sind
2014-12-23 BEU02 Nichttrennbare Kunststofffraktion aus der Vorbehandlung gebrauchter Flüssigkeitsverpackungen
2014-12-23 BEU03 Nichttrennbare Kunststoff-Aluminium-Fraktion aus der Vorbehandlung gebrauchter Flüssigkeitsverpackungen
BEU04 Verbundverpackungen, die hauptsächlich aus Papier und etwas Kunststoff bestehen, und keine Rückstände enthalten, und die nicht im Eintrag B3020 des Basler Übereinkommens eingestuft sind
BEU05 Biologisch abbaubare Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Forstwirtschaft, Garten-, Park- und Friedhofsanlagen
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