Aktuelle Liste - 3382: “Grün gelistete” Abfälle gemäß Anhang IIIB der EU-Abfallverbringungs-Verordnung

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Standardreihenfolge

“Grün gelistete” Abfälle, dh im Allgemeinen als ungefährlich geltende Abfälle, gemäß Anhang IIIB der EU-Abfallverbringungs-Verordnung (2006/1013) (nur Detail-Klassifikationsebene).


 



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Code Beschreibung
BEU04 Verbundverpackungen, die hauptsächlich aus Papier und etwas Kunststoff bestehen, und keine Rückstände enthalten, und die nicht im Eintrag B3020 des Basler Übereinkommens eingestuft sind
BEU05 Biologisch abbaubare Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Forstwirtschaft, Garten-, Park- und Friedhofsanlagen
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