Y1 |
Klinischer Abfall, der bei der ärztlichen Versorgung in Krankenhäusern, medizinischen Zentren und Kliniken anfällt |
Y2 |
Abfälle aus der Herstellung und Zubereitung pharmazeutischer Erzeugnisse |
Y3 |
Altmedikamente, Abfälle von Arznei- und Heilmitteln |
Y4 |
Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Anwendung von Bioziden und Phytopharmaka |
Y5 |
Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Anwendung chemischer Holzschutzmittel |
Y6 |
Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung organischer Lösemittel |
Y7 |
Cyanidhaltige Abfälle aus der Oberflächenvergütung und -härtung |
Y8 |
Altöl und Abfallmineralöl, die für den ursprünglichen Verwendungszweck nicht geeignet sind |
Y9 |
Abfälle aus Öl-Wasser- und Kohlenwasserstoff-Wassergemischen und -emulsionen |
Y10 |
Abfallstoffe und Erzeugnisse, die polychlorierte Biphenyle (PCB) und/ oder polychlorierte Terphenyle (PCT) und/oder polybromierte Biphenyle (PBB) enthalten oder damit verunreinigt sind |
Y11 |
Teerhaltige Abfälle, die bei der Raffination, Destillation und bei pyrolytischen Prozessen anfallen |
Y12 |
Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung von Tinten, Farbstoffen, Pigmenten, Farben, Lacken und Firnissen |
Y13 |
Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung von Harzen, Latex, Weichmachern, Klebstoffen/Adhäsiva |
Y14 |
Abfälle chemischer Stoffe, die bei Forschungs-, Entwicklungs- oder Lehrtätigkeit anfallen und nicht identifiziert und/oder neu sind und deren Auswirkungen auf den Menschen und/oder die Umwelt unbekannt sind |
Y15 |
Abfälle explosiver Art, die keiner sonstigen Rechtsvorschrift unterliegen |
Y16 |
Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung von Fotochemikalien und Verarbeitungsmaterialien |
Y17 |
Abfälle aus der Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen |
Y18 |
Rückstände aus der industriellen Abfallentsorgung |
Y19 |
Metallkarbonyle |
Y20 |
Beryllium; Berylliumverbindungen |
Y21 |
Chrom-VI-Verbindungen |
Y22 |
Kupferverbindungen |
Y23 |
Zinkverbindungen |
Y24 |
Arsen; Arsenverbindungen |
Y25 |
Selen; Selenverbindungen |
Y26 |
Cadmium; Cadmiumverbindungen |
Y27 |
Antimon; Antimonverbindungen |
Y28 |
Tellur; Tellurverbindungen |
Y29 |
Quecksilber; Quecksilberverbindungen |
Y30 |
Thallium; Thalliumverbindungen |
Y31 |
Blei; Bleiverbindungen |
Y32 |
Anorganische Fluorverbindungen mit Ausnahme von Kalziumfluorid |
Y33 |
Anorganische Cyanide |
Y34 |
Saure Lösungen oder Säuren in fester Form |
Y35 |
Basische Lösungen oder Basen in fester Form |
Y36 |
Asbest (Staub und Fasern) |
Y37 |
Organische Phosphorverbindungen |
Y38 |
Organische Cyanide |
Y39 |
Phenole; Phenolverbindungen einschliesslich Chlorphenole |
Y40 |
Äther |
Y41 |
Halogenierte organische Lösemittel |
Y42 |
Organische Lösemittel mit Ausnahme von halogenierten Lösemitteln |
Y43 |
Polychlorierte Dibenzofurane und alle artverwandten Verbindungen |
Y44 |
Polychlorierte Dibenzo-p-dioxine und alle artverwandten Verbindungen |
Y45 |
Andere organische Halogenverbindungen als die in dieser Anlage aufgeführten Stoffe (z. B. Y39, Y41, Y42, Y43, Y44) |
Y46 |
Haushaltsabfälle |
Y47 |
Rückstände aus der Verbrennung von Haushaltsabfällen |
Y48 |
Kunststoffabfälle, einschließlich Mischungen solcher Abfälle, mit Ausnahme der folgenden: A. Kunststoffabfälle, bei denen es sich um gefährliche Abfälle handelt; B. Die folgenden Arten von Kunststoffabfällen, vorausgesetzt, sie sind für eine umweltgerechte stoffliche Verwertung bestimmt und nahezu frei von Verunreinigungen und anderen Abfallarten: B.1. Kunststoffabfälle, die fast ausschließlich aus einem nichthalogenierten Polymer bestehen; B.2. Kunststoffabfälle, die fast ausschließlich aus einem ausgehärteten Harz oder Kondensationsprodukt bestehen; B.3. Kunststoffabfälle, die fast ausschließlich aus einem der folgenden fluorierten Polymere bestehen: B.3.a Perfluorethylen/Propylen (FEP); B.3.b Perfluoralkoxyalkane: B.3.b.i Tetrafluorethylen/Perfluoralkylvinylether (PFA); B.3.b.ii Tetrafluorethylen/Perfluormethylvinylether (MFA); B.3.c Polyvinylfluorid (PVF) B.3.d Polyvinylidenfluorid (PVDF). |