Aktuelle Liste - 5101: Begründungen für die Aufnahme von Abfällen in ein Zwischenlager

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Liste von Begründungen für die Zwischenlagerung von Abfällen, insbesondere für die Aufzeichnungen gemäß Anhang 7 Kapitel 2 Deponieverordnung 2008 (DVO 2008). Wenn mehrere Gründe zutreffen, ist der am besten zutreffende Grund zu verwenden. Trifft keiner der Gründe zu, so ist kein Eintrag aus dieser Referenzliste zu verwenden, sondern stattdessen eine textuelle Begründung anzugeben.


 



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GTIN Bezeichnung Beschreibung
9008390116968 Eingangskontrolle Der Abfall wird für die Eingangskontrolle (z.B. Kontrolle der Begleitpapiere, visuelle Kontrolle) zwischengelagert.
9008390116944 Identitätskontrolle Der Abfall wird im Rahmen der Eingangskontrolle einer (stichprobenartigen) analytischen Untersuchung zur Überprüfung der Identität der angelieferten Abfälle unterzogen (vgl. § 19 DVO 2008). Das kann auch die Überprüfung, ob der Abfall gefahrenrelevante Eigenschaften aufweist, miteinschließen.
9008390118603 Organisatorische Gründe Der Abfall wird in erster Linie aus organisatorischen Gründen zwischengelagert, beispielsweise um zu entscheiden, ob der Abfall einer Verwertung zugeführt wird oder wenn der Einbau des Abfalls zum Zeitpunkt der Übernahme (noch) nicht möglich ist.
9008390116951 Überprüfung, ob der Abfall gefahrenrelevante Eigenschaften aufweist Es wird eine Überprüfung des Abfalls durchgeführt, bei der die Überprüfung der gefahrenrelevanten Eigenschaften im Vordergrund steht.
9008390118597 Überprüfung durch das Deponieaufsichtsorgan Es findet eine Überprüfung durch das Deponieaufsichtsorgan gemäß § 42 Abs. 3 DVO 2008 statt. Dieser Grund kann auch dann verwendet werden, wenn diese Überprüfung durch das Deponieaufsichtsorgan auf die Anzahl der Identitätskontrollen gemäß § 19 angerechnet wird (vgl. § 42 Abs. 3 letzter Satz DVO 2008).
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