Aktuelle Liste - 6098: Abfallarten gemäß Basler Konvention

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Standardreihenfolge

Liste von Abfallarten gemäß der Basler Konvention zur Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung.


 



48 Ergebnisse gefunden
Code Beschreibung
Y1 Klinischer Abfall, der bei der ärztlichen Versorgung in Krankenhäusern, medizinischen Zentren und Kliniken anfällt
Y2 Abfälle aus der Herstellung und Zubereitung pharmazeutischer Erzeugnisse
Y3 Altmedikamente, Abfälle von Arznei- und Heilmitteln
Y4 Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Anwendung von Bioziden und Phytopharmaka
Y5 Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Anwendung chemischer Holzschutzmittel
Y6 Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung organischer Lösemittel
Y7 Cyanidhaltige Abfälle aus der Oberflächenvergütung und -härtung
Y8 Altöl und Abfallmineralöl, die für den ursprünglichen Verwendungszweck nicht geeignet sind
Y9 Abfälle aus Öl-Wasser- und Kohlenwasserstoff-Wassergemischen und -emulsionen
Y10 Abfallstoffe und Erzeugnisse, die polychlorierte Biphenyle (PCB) und/ oder polychlorierte Terphenyle (PCT) und/oder polybromierte Biphenyle (PBB) enthalten oder damit verunreinigt sind
Y11 Teerhaltige Abfälle, die bei der Raffination, Destillation und bei pyrolytischen Prozessen anfallen
Y12 Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung von Tinten, Farbstoffen, Pigmenten, Farben, Lacken und Firnissen
Y13 Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung von Harzen, Latex, Weichmachern, Klebstoffen/Adhäsiva
Y14 Abfälle chemischer Stoffe, die bei Forschungs-, Entwicklungs- oder Lehrtätigkeit anfallen und nicht identifiziert und/oder neu sind und deren Auswirkungen auf den Menschen und/oder die Umwelt unbekannt sind
Y15 Abfälle explosiver Art, die keiner sonstigen Rechtsvorschrift unterliegen
Y16 Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung von Fotochemikalien und Verarbeitungsmaterialien
Y17 Abfälle aus der Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen
Y18 Rückstände aus der industriellen Abfallentsorgung
Y19 Metallkarbonyle
Y20 Beryllium; Berylliumverbindungen
Y21 Chrom-VI-Verbindungen
Y22 Kupferverbindungen
Y23 Zinkverbindungen
Y24 Arsen; Arsenverbindungen
Y25 Selen; Selenverbindungen
Y26 Cadmium; Cadmiumverbindungen
Y27 Antimon; Antimonverbindungen
Y28 Tellur; Tellurverbindungen
Y29 Quecksilber; Quecksilberverbindungen
Y30 Thallium; Thalliumverbindungen
Y31 Blei; Bleiverbindungen
Y32 Anorganische Fluorverbindungen mit Ausnahme von Kalziumfluorid
Y33 Anorganische Cyanide
Y34 Saure Lösungen oder Säuren in fester Form
Y35 Basische Lösungen oder Basen in fester Form
Y36 Asbest (Staub und Fasern)
Y37 Organische Phosphorverbindungen
Y38 Organische Cyanide
Y39 Phenole; Phenolverbindungen einschliesslich Chlorphenole
Y40 Äther
Y41 Halogenierte organische Lösemittel
Y42 Organische Lösemittel mit Ausnahme von halogenierten Lösemitteln
Y43 Polychlorierte Dibenzofurane und alle artverwandten Verbindungen
Y44 Polychlorierte Dibenzo-p-dioxine und alle artverwandten Verbindungen
Y45 Andere organische Halogenverbindungen als die in dieser Anlage aufgeführten Stoffe (z. B. Y39, Y41, Y42, Y43, Y44)
Y46 Haushaltsabfälle
Y47 Rückstände aus der Verbrennung von Haushaltsabfällen
Y48 Kunststoffabfälle, einschließlich Mischungen solcher Abfälle, mit Ausnahme der folgenden: A. Kunststoffabfälle, bei denen es sich um gefährliche Abfälle handelt; B. Die folgenden Arten von Kunststoffabfällen, vorausgesetzt, sie sind für eine umweltgerechte stoffliche Verwertung bestimmt und nahezu frei von Verunreinigungen und anderen Abfallarten: B.1. Kunststoffabfälle, die fast ausschließlich aus einem nichthalogenierten Polymer bestehen; B.2. Kunststoffabfälle, die fast ausschließlich aus einem ausgehärteten Harz oder Kondensationsprodukt bestehen; B.3. Kunststoffabfälle, die fast ausschließlich aus einem der folgenden fluorierten Polymere bestehen: B.3.a Perfluorethylen/Propylen (FEP); B.3.b Perfluoralkoxyalkane: B.3.b.i Tetrafluorethylen/Perfluoralkylvinylether (PFA); B.3.b.ii Tetrafluorethylen/Perfluormethylvinylether (MFA); B.3.c Polyvinylfluorid (PVF) B.3.d Polyvinylidenfluorid (PVDF).
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