Registrierung und Verwaltung von Userinnen und User im USP oder EDM
Für den Einstieg in das EDM-System (edm.gv.at) sowie für die Benutzerverwaltung, wird den Registrierten (Unternehmen, Organisationen) ab 16.04.2026 nur noch eine der folgenden Möglichkeiten zur Verfügung stehen:
- Option 1: Einstieg mittels EDM-Zugangsdaten (Username und Passwort) und Benutzerverwaltung im EDM oder
- Option 2: Einstieg via USP (usp.gv.at) mittels USP-Zugangs (USP-Kennung oder ID Austria) und Benutzerverwaltung im USP
Jede registrierte Person bzw. jedes Unternehmen muss daher die Entscheidung treffen, ob die Ihr bzw. Ihm zugeordneten Userinnen und User künftig ausschließlich über das USP oder direkt über das EDM-Portal in das EDM einsteigen. Auch die Verwaltung der Benutzer kann in Folge – je nach getroffener Entscheidung - entweder ausschließlich über das USP oder im EDM direkt erfolgen.
Die Verwendung des Einstiegs über das USP ist aufgrund der verbesserten Optionen empfohlen, jedoch nicht verpflichtend. Die Nutzung dieser neuen Administrationsmöglichkeiten für Unternehmen und Organisationen, insbesondere für die Anwendung Zentrales Quellenregister (ZQR) ist ausschließlich über das USP möglich.
Im Folgenden werden Ihnen Informationen in Form von Fragen und hilfreichen Antworten zur Verfügung gestellt:
- Soll mein Unternehmen bzw. meine Organisation eine Entscheidung treffen?
Wenn Mitarbeiter:innen Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Organisation ins EDM sowohl mittels EDM-Zugangsdaten einsteigen, als auch über das USP (usp.gv.at), einsteigen, dann ja: Ihr Unternehmen bzw. Ihre Organisation sollte eine Entscheidung treffen.
Wenn Ihr Unternehmen bzw. Ihre Organisation mit Daten von Strahlenquellen arbeitet, sollte ebenfalls eine Entscheidung getroffen werden.
- Bis wann muss die Entscheidung getroffen werden?
Bis 20.03.2026
- Welche Entscheidung sollte ich als Unternehmen bzw. Organisation treffen?
Ihr Unternehmen bzw. Organisation sollte bis 20.03.2026 entscheiden, ob der ausschließliche
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- Einstieg für alle Userinnen und User ihres Unternehmens (eigen Rechtspersönlichkeit) künftig mittels EDM-Zugangsdaten (Username und Passwort) und Benutzerverwaltung im EDM (Option 1) oder
- Einstieg für alle Userinnen und User ihres Unternehmens (eigen Rechtspersönlichkeit) künftig mittels USP-Verfahrensrechte und Benutzerverwaltung im USP (Option 2)
erfolgen soll. Ab 16.04.2026 ist die Nutzung gleichzeitig von beiden Optionen technisch für EDM nicht möglich.
- Für welche Unternehmen bzw. Organisation ist die Benutzerverwaltung im USP empfohlen?
Insbesondere für die Daten von Strahlenquellen sollte das Need-to-know-Prinzip angewendet werden. Das bedeutet, dass nur jene Personen über den genauen Standort und die quellenspezifischen Daten verfügen sollten, die diese Informationen für ihre Tätigkeit benötigen. Es wird daher empfohlen, dass Unternehmen bzw. Organisationen mit mehreren Strahlenquellenstandorten, an denen unterschiedliche Personen verantwortlich sind, die Benutzerzugänge für alle EDM-Userinnen und User und somit für alle EDM-Anwendungen zukünftig über USP verwalten.
Die Standorteinschränkung für Strahlenquellen kann ausschließlich über USP-Verfahrensrechte genutzt werden.
- Wie kann ich die Entscheidung meines Unternehmens bzw. meiner Organisation bekannt geben?
Bitte teilen Sie Ihre Entscheidung (Option 1 oder Option 2) der EDM-Registrierungsstelle unter edm-helpdesk@umweltbundesamt.at mit.
- Was passiert ab 16.04.2026 mit USP-Verfahrensrechten für EDM, wenn gleichzeitig auch Userinnen und User mit EDM-Zugangsdaten in das EDM einsteigen und ich mich als Unternehmen nicht aktiv melde?
Wenn Ihr Unternehmen eine Entscheidung treffen sollte, jedoch keine trifft, dann hat dies folgende Auswirkungen:
Ohne Entscheidung ist ab 16.4.2026 der Einstieg mittels EDM-Zugangsdaten (Username und Passwort) weiterhin möglich, jedoch sind Daten von Strahlenquellen nicht verfügbar bzw. der Zugang zum Zentrales Quellenregister (ZQR) nicht möglich. Hierfür ist eine Entscheidung erforderlich, welche der Hauptbenutzer Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Organisation im EDM machen kann.
Ohne Entscheidung gilt auch, dass Mitarbeiter:innen, welche bis dato über das USP ins EDM eingestiegen sind, sich nicht mehr im EDM anmelden können. Damit diese Mitarbeiter:innen ihren Aufgaben weiterhin nachkommen können, ist vom Hauptbenutzer Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Organisation neue Benutzerzugänge im EDM einzurichten. Ab 16.4.2026 wird es auch die Möglichkeit geben, dass Ihr Unternehmen bzw. Ihre Organisation sich für den ausschließlichen Zugang zum EDM via USP entscheidet.