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Die Aarhus-Konvention ermöglicht der Öffentlichkeit den Zugang zu Informationen über den Zustand der Umwelt. Auf dieser Seite werden Kundmachungen gemäß § 40a Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) veröffentlicht. Allgemeine Informationen zur Aarhus-Konvention finden Sie hier.

 

Für BehördenmitarbeiterInnen:

Für eine Kundmachung auf dem EDM-Portal können Sie das Formular (DOCX) ausfüllen und über das Hochladen in der ZAReg-Bescheidverwaltung (Inhaltstyp: Aarhus-Kurzinfo zur Veröffentlichung) an das IPPC/Aarhus-Team im EBB übermitteln.

Hilfestellungen:

  1. Formular zum Ausfüllen (DOCX)
  2. Merkblatt (PDF)
  3. Anleitung: Hochladen einer Aarhus Projektbeschreibung V 1.1 (PDF)
  4. Anleitung: Erfassen eines Standorts im EDM (01/2023, PDF)
  5. Anleitung: Erfassen einer Anlage am Standort im EDM (02/2023, PDF)
  6. Anleitung: Kein Registrierter im EDM vorhanden: Übermittlung einer Aarhus Projektbeschreibung via EBB (PDF)

 

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