Damit die rechtlichen Verpflichtungen zum Radonschutz am Arbeitsplatz erfüllt und die zugehörigen Daten im EDM korrekt verarbeitet werden können, muss folgendes erfüllt sein:

  • Das Tätigkeitsprofil enthält „Inhaber eines Standorts mit der Verpflichtung zur Erhebung der Radonexposition am Arbeitsplatz“.
  • Es sind Standorte angelegt und bei „Standort relevant für“ als Radon-relevant gekennzeichnet.
  • Die Daten sind freigegeben.

 

Folgende Anleitungen stehen Ihnen zur Verfügung; die Gruppierung erfolgt themenbezogen:

1) Grundlagen der Verpflichtungen zum Radonschutz

 

2) Registrierung der verantwortlichen Person und Benutzeradministration

 

3) Anlegen und Administrieren von Standorten

 

4) Beauftragen einer Radonmessung und Meldung von Ausnahmen

 

Hilfreiche Beispiele und Videos mit Erklärungen finden Sie außerdem im zugehörigen Artikel auf der Website des BMK.