Bitte geben Sie die Basisdaten des Registrierungsantrages ein. Die Basisdaten werden benötigt, um nach eventuellen bereits existierenden möglichen Doppeleinträgen im EDM zu suchen und somit Mehrfachregistrierungen vorzubeugen, und um Personendaten aus Fremdregistern abzufragen, die Sie eventuell direkt übernehmen.
Die eingegebenen Basisdaten werden als Allgemeine Daten übernommen und können im weiteren Verlauf nicht mehr bearbeitet werden. Sollten Sie die Basisdaten ändern wollen, so bitten wir Sie erneut auf die Seite Basisdaten zu navigieren und die Änderungen hier vorzunehmen, damit alle Prüfungen erneut durchgeführt werden können. Bitte beachten Sie, dass die Felder mit * Pflichtfelder sind.
- Verantwortlicher für das EDM ist gemäß § 5 Abs.1 E-Commerce-Gesetz:
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Radetzkystraße 2, 1030 Wien, Österreich, E-Mail: servicebuero@bmk.gv.at - Die Datenschutzbeauftragten des BMK sind per E-Mail unter datenschutz@bmk.gv.at erreichbar.
- Im elektronischen Datenmanagement werden Daten zu Erfüllung verschiedener rechtlicher Vorgaben erhoben und verarbeitet.
Die Rechtsgrundlage hierfür bildet primär das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 - AWG 2002, vgl. insb. § 22 AWG 2002. Weitere Rechtsgrundlagen sind das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen - EG-K 2013, das Wasserrechtsgesetz 1959 - WRG 1959, das Emissionszertifikategesetz 2011 - EZG 2011, das Strahlenschutzgesetz - StrSchG, das Chemikaliengesetz - ChemG 1996, die EU-PRTR-Verordnung und die EU-Abfallverbringungsverordnung. - Kategorien der Empfänger der Daten sind: zuständige Behörden
- Es besteht grundsätzlich das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
- Es besteht grundsätzlich das Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten, sowie auf Einschränkung der Verarbeitung und Löschung.
- Kriterien zur Dauer der Speicherung: Im EDM sind hauptsächlich Daten von juristischen Personen gespeichert. Für Daten aus Meldungen gilt, dass diese im Hinblick auf die Nachvollziehbarkeit der historischen Entwicklung ggf. über die gesetzlichen Mindestaufbewahrungsfristen hinausgehend gespeichert werden.
Die Daten von natürlichen Personen (z.b.: Kontaktpersonen) kann der Registrierte selbst löschen. Die endgültige Entfernung dieser Daten aus dem Gesamtsystem erfolgt nach der für die Bundesverwaltung gemäß Büroordnung üblichen Aufbewahrungsfrist, dh. mit dem Ablauf des zehnten Kalenderjahres nach dem letzten Bearbeitungsvorgang.