Weitere Funktionalitäten für Behörden und Meldepflichtige ab sofort online
Mit dieser neuen Version 1.3.0 der Anwendung „Lebensmittelweitergabe“ bekommt die Behörde weitere Kontroll- und Auswertemöglichkeiten im Hinblick auf die Lebensmittelmeldungen. Ach kann der Datenstand in der öffentlichen Ansicht jederzeit manuell aktualisiert werden.
Meldepflichtige:
Das Datum, bis zu dem noch im zu veröffentlichenden Bericht automatisch berücksichtigte Korrekturmeldungen eingebracht werden können, wird vom 12. auf den 19. des zweitfolgenden Monats nach einem Kalenderquartal geändert. Das Inputfeld für Verkaufsstellen wird mit dem Wert 1 vorausgefüllt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den zugehörigen Release Notes.