Mit Hilfe des EDM Team Viewers kann der EDM Benutzer kurzfristig ausgewählten EDM Hilfeleistenden (Personen vom EDM Helpdesk, ausgewählte Personen der zuständigen Behörde, …) Einblick auf seinen Arbeitsplatzrechner zur Klärung von EDM Fragen gewähren. Der EDM Benutzer bestimmt, ob, wann und wie lange die Einsicht gewährt wird. Jede Einsichtnahme muss jedes Mal vom EDM Benutzer gewährt werden.
Zur technisch und juristisch sicheren Einsichtnahme ist vor jeder Einsichtnahme der EDM TeamViewer von dieser Seite durch Klicken auf einen der beiden Links zu starten:
Download für Windows
Download für Mac
Nutzungsbedingungen:
Grundlegendes
Der EDM-TeamViewer wird vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Rahmen des eGovernmentsystems „EDM“ bereitgestellt. Der EDM-TeamViewer steht bestimmten MitarbeiterInnen des EDM-Helpdesks und der Behörden (im Folgenden: „Hilfeleistenden“) zur Verfügung, welche eine Unterstützung bei der technischen Abwicklung einer Stammdateneintragung und –pflege im EDM-Stammdatenregister oder zur technischen Bedienung von anderen EDM-Anwendungen leisten. Ein Einsatz des EDM-TeamViewers darf nur nach Zustimmung des jeweiligen Hilfesuchenden/der jeweiligen Hilfesuchenden und nur im Rahmen eines Telefongesprächs mit dieser/diesem erfolgen. Mit dem EDM-TeamViewer kann der/die Hilfeleistende eine Verbindung zum Computer des/der Hilfesuchenden aufbauen und hat so die Möglichkeit den Bildschirminhalt des/der Hilfesuchenden einzusehen und mit einem speziellen Mauszeiger auf Details dieses Bildschirminhaltes zu zeigen. Der EDM-TeamViewer muss vor jedem Einsatz in der aktuellsten Version vom EDM-Portal (edm.gv.at) heruntergeladen werden.
Technischer Rahmen
Eine Verbindung zum Computer des/der Hilfesuchenden kann nur aufgebaut werden, wenn der/die Hilfesuchende den EDM TeamViewer startet und die TeamViewer ID dem/der Hilfeleistenden mitteilt. Der/die Hilfeleistende kann sich ausschließlich den Bildschirminhalt des/der Hilfesuchenden anzeigen lassen und mit einem speziellen Mauszeiger auf Details des Bildschirminhalts zeigen. Der/die Hilfeleistende kann auf dem Computer des/der Hilfesuchenden keine anderen Aktionen ausführen.
Rechtlicher Rahmen
Eine Hilfestellung unter Nutzung des EDM-TeamViewers stellt eine technische Unterstützung im Rahmen des EDM-Systems und keine Beratung in materiellrechtlicher Hinsicht dar. Diese technische Unterstützung kann keine umfassende rechtliche Beratung ersetzen. Für Fehler des Hilfesuchenden kann keine Haftung übernommen werden.
Eine Haftung oder Gewährleistung dafür, dass die Nutzung des EDM-TeamViewers nicht unterbrochen oder anderweitig durch Störungen beeinträchtigt wird, kann nicht übernommen werden.
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und die jeweils zuständigen Behörden behalten sich das Recht vor, jederzeit und ohne Vorankündigung die Nutzung des EDM-TeamViewers gänzlich oder vorübergehend einzustellen.
Datenschutz
Der Zugriff auf den Computer des/der Hilfesuchenden erfolgt ausschließlich zum Zwecke des Supports und nur mit Zustimmung des/der Hilfesuchenden. Von dem/von der Hilfeleistenden werden keine Veränderungen am Rechner des/der Hilfesuchenden vorgenommen. Daten, welche der/die Hilfeleistende auf der Benutzeroberfläche des/der Hilfesuchenden einsehen kann, werden nicht gespeichert oder an Dritte weitergegeben.
Zu Kontroll- und Revisionszwecken werden die technischen Daten der Verbindung (Betriebssystem, Session ID, IP-Adresse, Uhrzeit, Dauer, Person, TeamViewer-ID) elektronisch aufgezeichnet. Dabei werden diese Daten in einem zentralen Dokument festgehalten und 3 Jahre lang gespeichert.
Schlussbestimmung
Auf die Nutzung des EDM-TeamViewers findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung.
Version der Nutzungsbedingungen: V1.0 vom 23. September 2011