Liste der im EDM verwendeten Wirtschaftstätigkeiten gemäß Anhang I der EU-Richtlinie über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung – integrated pollution prevention and control – IPPC). Die Tätigkeiten entsprechen exakt den Tätigkeiten gemäß EU-Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL), der Wortlaut wurde zT angepasst, um für jeden einzelnen Eintrag die volle Information auch dann wiederzugeben, wenn nur dieser einzelne Eintrag angezeigt wird. Eine Gegenüberstellung des im EDM verwendeten Wortlauts mit demjenigen der IE-RL findet sich am EDM-Portal unter "Informationen / IndustrieemissionsRL, IPPC Anlagen / Allgemeines". Beachte: Werden mehrere unter derselben Tätigkeitsbeschreibung mit einem Schwellenwert aufgeführte Tätigkeiten in ein und derselben ortsfesten technischen Einheit durchgeführt, so addieren sich die Kapazitäten dieser Tätigkeiten. Für die Abfallwirtschaft gelten besondere Additionsregeln, diese sind bei den einzelnen Tätigkeiten angegeben.


 



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Code Wirtschaftstätigkeit: Bezeichnung Beschreibung
1.1 Energiewirtschaft Verbrennung von Brennstoffen in Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von 50 MW oder mehr.
1.2 Energiewirtschaft Mineralöl- und Gasraffinerien.
1.3 Energiewirtschaft Anlagen zur Trockendestillation von Kohle (Kokereien).
1.4.a Energiewirtschaft Vergasung oder Verflüssigung von Kohle.
1.4.b Energiewirtschaft Vergasung oder Verflüssigung von anderen Brennstoffen in Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von 20 MW oder mehr.
2.1 Herstellung und Verarbeitung von Metallen Rösten oder Sintern von Erzen einschließlich sulfidischer Erze.
2.2 Herstellung und Verarbeitung von Metallen Herstellung von Roheisen oder Stahl (Primär- oder Sekundärschmelzung) einschließlich Stranggießen mit einer Kapazität von mehr als 2,5 t pro Stunde.
2.3.a Herstellung und Verarbeitung von Metallen Warmwalzen mit einer Verarbeitungskapazität an Rohstahl von mehr als 20 t pro Stunde.
2.3.b Herstellung und Verarbeitung von Metallen Anlagen zum Schmieden von Eisenmetallen mit Hämmern, deren Schlagenergie 50 Kilojoule pro Hammer überschreitet, bei einer Wärmeleistung von über 20 MW.
2.3.c Herstellung und Verarbeitung von Metallen Aufbringen von schmelzflüssigen metallischen Schutzschichten mit einer Verarbeitungskapazität an Rohstahl von mehr als 2 t pro Stunde.
2.4 Herstellung und Verarbeitung von Metallen Eisenmetallgießereien mit einer Produktionskapazität von über 20 t pro Tag.
2.5.a Herstellung und Verarbeitung von Metallen Gewinnung von Nichteisenrohmetallen aus Erzen, Konzentraten oder sekundären Rohstoffen durch metallurgische Verfahren, chemische Verfahren oder elektrolytische Verfahren.
2.5.b.i Herstellung und Verarbeitung von Metallen Nichteisenmetallgießereien mit einer Schmelzkapazität von mehr als 4 t pro Tag an Blei und Kadmium oder 20 t pro Tag bei allen anderen Metallen.
2.5.b.ii Herstellung und Verarbeitung von Metallen Schmelzen von Nichteisenmetallen, einschließlich Legierungen, darunter auch Wiedergewinnungsprodukte (Raffination) mit einer Schmelzkapazität von mehr als 4 t pro Tag bei Blei und Kadmium oder 20 t pro Tag bei allen anderen Metallen.
2.6 Herstellung und Verarbeitung von Metallen Oberflächenbehandlung von Metallen oder Kunststoffen durch ein elektrolytisches oder chemisches Verfahren, wenn das Volumen der Wirkbäder 30 m³ übersteigt.
3.1.a Mineralverarbeitende Industrie Herstellung von Zementklinkern in Drehrohröfen mit einer Produktionskapazität von über 500 t pro Tag oder in anderen Öfen mit einer Produktionskapazität von über 50 t pro Tag.
3.1.b Mineralverarbeitende Industrie Herstellung von Kalk in Öfen mit einer Produktionskapazität von über 50 t pro Tag.
3.1.c Mineralverarbeitende Industrie Herstellung von Magnesiumoxid in Öfen mit einer Produktionskapazität von über 50 t pro Tag.
3.2 Mineralverarbeitende Industrie Gewinnung, Be- und Verarbeitung von Asbest und Asbesterzeugnissen.
3.3 Mineralverarbeitende Industrie Herstellung von Glas, auch soweit es aus Altglas hergestellt wird, einschließlich Glasfasern mit einer Schmelzkapazität von über 20 t pro Tag.
3.4 Mineralverarbeitende Industrie Schmelzen mineralischer Stoffe einschließlich der Herstellung von Mineralfasern mit einer Schmelzkapazität von über 20 t pro Tag.
3.5 Mineralverarbeitende Industrie Brennen keramischer Erzeugnisse, insbesondere von Dachziegeln, Ziegelsteinen, feuerfesten Steinen, Fliesen, Steinzeug oder Porzellan mit einer Produktionskapazität von über 75 t pro Tag und einer Ofenkapazität von über 4 m³ und einer Besatzdichte von über 300 kg/m³ pro Ofen.
4.1.a Chemische Industrie Herstellung von organischen Chemikalien durch chemische oder biologische Umwandlung wie einfachen Kohlenwasserstoffen (lineare oder ringförmige, gesättigte oder ungesättigte, aliphatische oder aromatische).
4.1.b Chemische Industrie Herstellung von organischen Chemikalien durch chemische oder biologische Umwandlung wie sauerstoffhaltigen Kohlenwasserstoffen, insbesondere Alkohole, Aldehyde, Ketone, Carbonsäuren, Ester und Estergemische, Acetate, Ether, Peroxide und Epoxide.
4.1.c Chemische Industrie Herstellung von organischen Chemikalien durch chemische oder biologische Umwandlung wie schwefelhaltigen Kohlenwasserstoffen.
4.1.d Chemische Industrie Herstellung von organischen Chemikalien durch chemische oder biologische Umwandlung wie stickstoffhaltigen Kohlenwasserstoffen, insbesondere Amine, Amide, Nitroso-, Nitro- oder Nitratverbindungen, Nitrile, Cyanate, Isocyanate.
4.1.e Chemische Industrie Herstellung von organischen Chemikalien durch chemische oder biologische Umwandlung wie phosphorhaltigen Kohlenwasserstoffen.
4.1.f Chemische Industrie Herstellung von organischen Chemikalien durch chemische oder biologische Umwandlung wie halogenhaltigen Kohlenwasserstoffen.
4.1.g Chemische Industrie Herstellung von organischen Chemikalien wie metallorganischen Verbindungen.
4.1.h Chemische Industrie Herstellung von organischen Chemikalien durch chemische oder biologische Umwandlung wie Kunststoffen (Polymeren, Chemiefasern, Fasern auf Zellstoffbasis).
4.1.i Chemische Industrie Herstellung von organischen Chemikalien durch chemische oder biologische Umwandlung wie synthetischen Kautschuken.
4.1.j Chemische Industrie Herstellung von organischen Chemikalien durch chemische oder biologische Umwandlung wie Farbstoffen und Pigmenten.
4.1.k Chemische Industrie Herstellung von organischen Chemikalien wie oberflächenaktiven Stoffen und Tensiden.
4.2.a Chemische Industrie Herstellung von anorganischen Grundchemikalien durch chemische Umwandlung wie Gase wie Ammoniak, Chlor und Chlorwasserstoff, Fluor und Fluorwasserstoff, Kohlenstoffoxiden, Schwefelverbindungen, Stickstoffoxiden, Wasserstoff, Schwefeldioxid, Phosgen.
4.2.b Chemische Industrie Herstellung von anorganischen Grundchemikalien durch chemische Umwandlung wie Säuren wie Chromsäure, Flusssäure, Phosphorsäure, Salpetersäure, Salzsäure, Schwefelsäure, Oleum, schwefelige Säuren.
4.2.c Chemische Industrie Herstellung von anorganischen Chemikalien wie Basen wie Ammoniumhydroxid, Kaliumhydroxid, Natriumhydroxid.
4.2.d Chemische Industrie Herstellung von anorganischen Grundchemikalien durch chemische Umwandlung wie Salze wie Ammoniumchlorid, Kaliumchlorat, Kaliumkarbonat, Natriumkarbonat, Perborat, Silbernitrat.
4.2.e Chemische Industrie Herstellung von anorganischen Grundchemikalien durch chemische Umwandlung wie Nichtmetalle, Metalloxide oder sonstige anorganische Verbindungen wie Kalziumkarbid, Silicium, Siliciumkarbid.
4.3 Chemische Industrie Herstellung von phosphor-, stickstoff- oder kaliumhaltigen Düngemitteln (Einnährstoff- oder Mehrnährstoffdünger).
4.4 Chemische Industrie Herstellung von Pflanzenschutzmitteln oder Bioziden.
4.5 Chemische Industrie Herstellung von Arzneimitteln einschließlich Zwischenerzeugnissen.
4.6 Chemische Industrie Herstellung von Explosivstoffen.
5.1.a Abfallbehandlung Beseitigung oder Verwertung von gefährlichen Abfällen im Rahmen einer biologischen Behandlung, sofern die Gesamt-Kapazität der unter 5.1.a bis 5.1.k aufgelisteten Tätigkeiten 10 t pro Tag übersteigt.
5.1.b Abfallbehandlung Beseitigung oder Verwertung von gefährlichen Abfällen im Rahmen einer physikalisch-chemischen Behandlung, sofern die Gesamt-Kapazität der unter 5.1.a bis 5.1.k aufgelisteten Tätigkeiten 10 t pro Tag übersteigt.
5.1.c Abfallbehandlung Beseitigung oder Verwertung von gefährlichen Abfällen im Rahmen einer Vermengung oder Vermischung vor der Durchführung einer der anderen in den Nummern 5.1 und 5.2 genannten Tätigkeiten, sofern die Gesamt-Kapazität der unter 5.1.a bis 5.1.k aufgelisteten Tätigkeiten 10 t pro Tag übersteigt.
5.1.d Abfallbehandlung Beseitigung oder Verwertung von gefährlichen Abfällen im Rahmen einer Neuverpackung vor der Durchführung einer der anderen in den Nummern 5.1 und 5.2 genannten Tätigkeiten, sofern die Gesamt-Kapazität der unter 5.1.a bis 5.1.k aufgelisteten Tätigkeiten 10 t pro Tag übersteigt.
5.1.e Abfallbehandlung Beseitigung oder Verwertung von gefährlichen Abfällen im Rahmen einer Rückgewinnung/Regenerierung von Lösungsmitteln, sofern die Gesamt-Kapazität der unter 5.1.a bis 5.1.k aufgelisteten Tätigkeiten 10 t pro Tag übersteigt.
5.1.f Abfallbehandlung Beseitigung oder Verwertung von gefährlichen Abfällen im Rahmen einer Verwertung/Rückgewinnung von anderen anorganischen Stoffen als Metallen und Metallverbindungen, sofern die Gesamt-Kapazität der unter 5.1.a bis 5.1.k aufgelisteten Tätigkeiten 10 t pro Tag übersteigt.
5.1.g Abfallbehandlung Beseitigung oder Verwertung von gefährlichen Abfällen im Rahmen einer Regenerierung von Säuren oder Basen, sofern die Gesamt-Kapazität der unter 5.1.a bis 5.1.k aufgelisteten Tätigkeiten 10 t pro Tag übersteigt.
5.1.h Abfallbehandlung Beseitigung oder Verwertung von gefährlichen Abfällen im Rahmen einer Wiedergewinnung von Bestandteilen, die der Bekämpfung von Verunreinigungen dienen, sofern die Gesamt-Kapazität der unter 5.1.a bis 5.1.k aufgelisteten Tätigkeiten 10 t pro Tag übersteigt.
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