Allgemeine Informationen

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Gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung über das Abfallende von feuerfesten Abfällen verlieren Recycling-Refractories mit der Deklaration auf Basis der Übermittlung eines Beurteilungsnachweises der Erstuntersuchung an den BMLUK einschließlich der Erklärung über die Einhaltung des Vermischungsverbotes gemäß § 15 Abs. 2 AWG 2002 ihre Abfalleigenschaft für die bestimmungsgemäße Verwendung. Die Beurteilungsnachweise der Erstuntersuchung sind elektronisch zu übermitteln. Sonstige Beurteilungsnachweise sind auf Verlangen zu übermitteln.

 

Betroffene unternehmen / Zielgruppe

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Abfallbesitzer und befugte Fachpersonen und Fachanstalten können einen Beurteilungsnachweis übermitteln.

 

Voraussetzungen

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Die Registration im EDM Stammdatenregister ZAReg ist erforderlich.

 

Fristen

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Für das Eintreten des Abfallendes ist die Übermittlung des Beurteilungsnachweises erforderlich.

 

Verfahrensablauf

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Der Beurteilungsnachweis muss im Wege der dafür definierten Schnittstelle übermittelt werden. Dazu meldet sich der Abfallbesitzer oder die befugte Fachperson bzw. Fachanstalt mit seinen/ihren Zugangsdaten (Benutzername und Password) im EDM an und wählt unter „Meldewesen“ die Anwendung „Abfallende und Qualitätsmanagement“ aus.

 

Erforderliche Unterlagen

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Beurteilungsnachweis gemäß Anhang 1 der Verordnung über das Abfallende von feuerfesten Abfällen.

 

Benutzerinformationen / Links

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Weitere Informationen zur Anwendung Abfallende und Qualitätsmanagement finden Sie im Benutzerhandbuch bzw. in den jeweiligen Info-Texten (bei den einzelnen Eingabe-Feldern) innerhalb der Anwendung.

 

Rechtsgrundlagen

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  • § 5 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002), BGBl I Nr. 102/2002
  • Verordnung über das Abfallende von feuerfesten Abfällen, BGBl. II Nr. 100/2024 idF BGBl. II Nr. 166/2025