Anwendung zur Übermittlung von abfallwirtschaftlichen Daten gemäß der Altfahrzeugeverordnung.


 

Allgemeine Informationen

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Um die Übernahme und Behandlung von Altfahrzeugen sowie die Erfüllung der vorgegebenen Verwertungsquoten effizient kontrollieren zu können, gibt die Altfahrzeugeverordnung den an der Rücknahme und Verwertung beteiligten Betrieben bestimmte Aufzeichnungs- und Meldepflichten vor.

 

Betroffene Unternehmen - Personen

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  • Hersteller:innen/Importeur:innen bzw. System
  • Behandler:in (Verwerter:in)
  • Shredder
  • Erstübernehmer:in
  • Anfallstellen
 

Voraussetzungen

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Die Aufzeichnungs- und Meldepflichten gelten für Altfahrzeuge, für demontierte Bauteile sowie für die bei der Altautoverwertung anfallenden Abfälle. Die Pflichten gelten für oben genannte Unternehmen/Personen im Falle der Rücknahme, des Anfalls sowie der Behandlung/Verwertung von Altfahrzeugen.

 

Fristen

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  • Hersteller:in/Importeur:in bzw. System
    • bis 31. März des Folgejahres: Name und Adresse des/der Übergebers/Übergeberin, Marke, Type, Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), Datum der Übernahme von jedem übernommenen oder angefallenen  Altfahrzeug gesammelt pro Kalenderjahr (= Übernahmemeldung)
    • bis 21. April des Folgejahres: Anzahl der im Kalenderjahr zurückgenommenen Altfahrzeuge, Masse der wiederverwendeten und verwerteten Fahrzeugteile nach Abfallarten und Übernehmer. (= Verwertungsbericht)
  • Behandler:in (Verwerter:in)
    • Bis 31. März des Folgejahres: Name und Adresse des/der Übergebers/Übergeberin, Marke, Type, FIN, Datum der Übernahme von jedem übernommenen und angefallenen Altfahrzeug (= Übernahmemeldung)
    • Bis 31. März des Folgejahres: Gesamtmasse der wiederverwendeten und verwerteten  Fahrzeugteile nach Abfallart und Übernehmer (= Verwertungsmeldung)
  • Shredder zusätzlich zu Behandler:in (Verwertern:in) -Meldung
    • Bis 31. März des Folgejahres: Gesamtmasse der übernommenen Altfahrzeuge; durchschnittliche wiederverwendete und verwertete Masse pro Altfahrzeug nach Abfallarten aus dem Shredderprozess (= Shreddermeldung)
  • Erstübernehmer:in
    • Bis 31. März des Folgejahres: Name und Adresse des/der Übergebers/Übergeberin, Marke, Type, Fahrzeugidentifikationsnummer, Datum der Übernahme (= Übernahmemeldung)
    • bis 21. April des Folgejahres: Anzahl der im Kalenderjahr zurückgenommenen Altfahrzeuge und Masse der wiederverwendeten und verwerteten Fahrzeugteile nach Abfallarten und Übernehmern (= Verwertungsbericht)
  •  Anfallstellen
    • Bis 31. März des Folgejahres: Marke, Type, FIN, Datum des Anfalls der angefallenen Altfahrzeuge gesammelt pro Kalenderjahr (= Anfallstellenmeldung)
 

Verfahrensablauf

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Die Meldungen müssen als XML-Datei im Wege der dafür definierten Schnittstelle gemeldet werden. Dazu meldet sich der/die Meldeverpflichtete mit seinen/ihren Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) im Register an und wählt unter „Meldewesen“ die Anwendung „eAFZ“ aus.

 

Erforderliche Unterlagen

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Die Meldungen sind aus den laufenden Aufzeichnungen der Meldepflichtigen in Form einer XML-Datei (allenfalls gezippt) zu erstellen und zu melden. Die erforderlichen Inhalte und Stukturierungen sind in der Altfahrzeugeverordnung vorgegeben.

Für das erforderliche Dateiformat für die elektronische Übermittlung setzen Sie sich bitte mit unserem EDM Helpdesk in Verbindung.

   

Rechtsgrundlagen

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  • Altfahrzeugeverordnung BGBl. II Nr. 407/2002