Über diese Anwendungen können Meldungen zur Inverkehrsetzung, Sammlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten eingebracht werden.


 

Allgemeine Informationen

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Meldeverpflichtete haben einmal jährlich die von Ihnen bzw. in Ihrem Auftrag gesammelten, wieder verwendeten, verwerteten und ausgeführten Massen an Elektro(nik)altgeräten zu melden. Abfallbehandler:innen haben einen Teil der Daten dafür im Wege des EDM Registers zur Verfügung zu stellen. Meldepflichtige können auf diese Daten elektronisch über das EDM Portal zugreifen. 

 

Betroffene Unternehmen / Zielgruppe

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  • Herstellerinnen / Hersteller (Importeurinnen/ Importeure): Dies sind alle, die unabhängig von der Verkaufsmethode (einschließlich des Fernabsatzes)
    • Elektro- oder Elektronikgeräte unter ihren Markennamen herstellen oder verkaufen oder
    • Geräte anderer Anbieterinnen / Anbieter unter ihren Markennamen weiterverkaufen, wobei die Weiterverkäuferin / der Weiterverkäufer nicht als Herstellerin / Hersteller anzusehen ist, sofern der Markenname der Herstellerin / des Herstellers auf dem Gerät angebracht ist oder
    • Elektro- oder Elektronikgeräte erwerbsmäßig nach Österreich einführen oder aus Österreich zur Abgabe an Letztverbraucherinnen / Letztverbraucher ausführen

 

  • Sammel- und Verwertungssysteme für Elektroaltgeräte: Dies sind behördlich genehmigte Systeme, die die Sammlung und Verwertung derjenigen Elektroaltgeräte sicherstellen, für die Verträge mit Herstellerinnen / Hersteller oder Importeurinnen / Importeuren abgeschlossen wurden

 

  • Betreiberinnen / Betreiber von Sammelstellen (Sammlerinnen / Sammler von Elektroaltgeräten): Dies sind Sammlerinnen / Sammler von Elektroaltgeräten gemäß § 24a Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002) und insbesondere Betreiberinnen / Betreiber von kommunalen Sammelstellen

 

  • Behandlerinnen / Behandler von Elektroaltgeräten: Dies sind Behandlerinnen / Behandler für stoffliche und thermische Verwertung bzw. Beseitigung
 

Voraussetzungen

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Voraussetzung für die Abgabe der Meldung ist die (einmalige) Registrierung im EDM.

 

Elektroaltgeräte Registrierung in den Mitgliedstaaten der EU

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Um in allen Mitgliedstaaten der EU die Registrierung zu erleichtern hat die Vereinigung der nationalen Register EWRN eine aktuelle Liste erstellt. https://www.ewrn.org/national-registers

In dieser Liste werden sämtliche nationalen Register für die Registrierung von Herstellern von Elektro- und Elektronikgeräten aufgezählt und mit einem Link versehen.

 

Fristen

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  • Herstellerinnen / Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten für private Haushalte: Diese müssen die jeweils im Kalenderquartal in Österreich in Verkehr gesetzte Massen an Elektro- und Elektronikgeräten bis sieben Wochen nach Ablauf des zu meldenden Quartals elektronisch an die Koordinierungsstelle melden.

 

  • Herstellerinnen / Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten für gewerbliche Zwecke: Diese müssen die jeweils im Kalenderjahr in Österreich in Verkehr gesetzten Massen an Elektro- und Elektronikgeräten bis zum 10. April jedes Kalenderjahres für das vorangegangene Kalenderjahr der Koordinierungsstelle melden.

 

  • Alle Herstellerinnen / Hersteller: Diese müssen für das vorangegangene Kalenderjahr die gesammelten, verwerteten und exportierten Massen von Elektroaltgeräten getrennt nach Sammel- und Behandlungskategorien bis zum 10. April jedes Kalenderjahres der Koordinierungsstelle melden. Weiters sind die jeweils erreichten Verwertungsquoten anzugeben.

 

  • Sammel- und Verwertungssysteme: Diese müssen für jedes Kalenderquartal jeweils eine Gesamtsumme der von ihren Teilnehmerinnen / Teilnehmern in Österreich in Verkehr gesetzten oder zum Eigengebrauch importierten Massen an Elektro- und Elektronikgeräten getrennt nach den Sammel- und Behandlungskategorien bis sieben Wochen nach Ablauf des zu meldenden Quartals elektronisch an die Koordinierungsstelle melden. Durch diese Meldung ist die jeweilige Meldepflicht der an diesem Sammel- und Verwertungssystem teilnehmenden Herstellerinnen / Hersteller erfüllt.

 

  • Alle Abfallsammlerinnen / Abfallsammler (insbesondere Gemeinden oder Gemeindeverbände), die Elektro- und Elektronikaltgeräte von einer Letztverbraucherin/ einem Letztverbraucher übernehmen und diese Geräte nicht der Herstellerin / dem Hersteller zurückgeben. Diese müssen für diese Geräte bis zum 10. April jedes Kalenderjahres eine Meldung über die gesammelten, verwerteten und exportierten Altgeräte an die Koordinierungsstelle erstatten.

 

  • Alle Abfallbehandlerinnen / Abfallbehandler, die Elektro- und Elektronikaltgeräte behandeln. Diese müssen die Daten der Verwertung der/dem jeweiligen meldeverpflichteten Herstellerin / Hersteller bzw. Sammlerin / Sammler zur Verfügung zu stellen.
     
 

Verfahrensablauf

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Die Meldung der Sammel- und Verwertungssysteme gemäß der EAG-VO muss als XML-Datei im Wege der dafür definierten Schnittstelle gemeldet werden. Dazu meldet sich die meldepflichtige Person mit ihren Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) im EDM an und wählt unter "Meldewesen" die Anwendung "Elektroaltgeräte" aus.

Die EDM-Anwendung ermöglicht neben der Einmeldung der von den Herstellern in Verkehr gesetzten Elektrogeräten auch die Abholung von den rund 2.000 registrierten Sammelstellen in Österreich, die über eine Abholkoordinierung der Koordinierungsstelle Austria (EAK) einem Sammel- und Verwertungssystem zugeteilt werden. Derzeit werden jährlich ca. 65.000 Meldungen zur Abholung von Elektro(nik)-Altgeräten abgewickelt (das entspricht einer Abholmasse von 72 Millionen kg).

 

Erforderliche Unterlagen

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Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.

 

Benutzerinformationen / Links

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Das Benutzerhandbuch sowie Unterlagen zur Definition des Schnittstellenformates finden Sie in unserem Downloadbereich.

 

Rechtsgrundlagen

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  • Elektroaltgeräteverordnung BGBl. II Nr. 121/2005
  • Abfallwirtschaftsgesetz 2002 idgF
  • § 5a Konsumentenschutzgesetz