Diese EDM Anwendung dient der elektronischen Meldung der Masse weitergegebener Lebensmittel (zum menschlichen Verzehr oder als Abfall) für Lebensmitteleinzel- und -großhändler:innen.


 

Allgemeine Informationen

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Um die Masse an Lebensmittelabfällen zu verringern und Lebensmittelspenden zu fördern, wurde die Pflicht zur Transparenz im Handel geschaffen. Ab 1.10.2023 läuft die erste Meldeperiode, für welche die Massen an gespendeten und als Abfall weitergegebener Lebensmittel quartalsweise an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zu melden sind. Relevant für diese Meldung sind die Masse der unentgeltlich zum menschlichen Verzehr weitergegebenen Lebensmittel, sowie die Masse der als Abfall weitergegebenen Lebensmittel jeweils in Kilogramm Nettogewicht. Die Abfallmengen sind möglichst eingeteilt nach Warengruppen zu melden.

 

Betroffene Unternehmen / Personen

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Lebensmitteleinzelhändler:innen mit mindestens einer Verkaufsstelle über 400 Quadratmeter oder mit mindestens fünf Verkaufsstellen sowie buchführungspflichtige Lebensmittelgroßhändler:innen.

 

Voraussetzungen

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Registrierung im EDM.

 

Fristen

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Die Meldung hat jeweils bis zum 10. des zweitfolgenden Monats nach Ende eines Kalenderquartals zu erfolgen. Demnach erstmalig bis zum 10. Februar 2024 über den Berichtszeitraum viertes Quartal 2023.

 

Verfahrensablauf

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Die Meldung erfolgt mittels der im EDM eingerichteten Meldemaske (derzeit auf dem EDM-Portal nur für registrierte und eingeloggte Meldepflichtige unter „Alle Anwendungen" sichtbar) und wird vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) verwaltet. Jedes Unternehmen erhält mit der Registrierung einen EDM-Zugang. Weitere Informationen zur Registrierung finden Sie unter: Benutzerinformationen/Links. Bei Meldung für mehrere Standorte kann die Anzahl an Verkaufsstellen, deren Daten in eine Meldung einfließen, angegeben werden.

Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie veröffentlicht vierteljährlich einen Bericht über die gemeldeten Daten.

 

Erforderliche Unterlagen

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Die Meldung für die als Abfall weitergegebenen Lebensmittel hat nach Möglichkeit in Warengruppen untergliedert zu erfolgen. Bei den zum menschlichen Verzehr weitergegebenen Lebensmitteln erfolgt die Untergliederung in Warengruppen freiwillig. Als Orientierungshilfe für die Einteilung der Warengruppen dient die Verpackungsabgrenzungs-Verordnung.

   

Rechtsgrundlagen

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