Das Zentrale Quellenregister dient zur österreichweiten Erfassung von radioaktiven Stoffen gemäß Strahlenschutzgesetz.


 

Allgemeine Informationen

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Mit dieser EDM Anwendung wurde die Möglichkeit geschaffen, den strahlenschutzrechtlichen Meldeverpflichtungen online nachzukommen. Auf das Zentrale Quellenregister haben sowohl die Meldeverpflichteten als auch Behörden im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit Zugriff.

Die Kommunikation zwischen registrierten Benutzerinnen/Benutzern und der jeweils zuständigen Behörde (Antragstellung, Übermittlung von Dokumenten und Bescheiden) wird durch den elektronischen Benutzerbereich EBB unterstützt.

 

Betroffene Unternehmen / Personen

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Dem Zentralen Quellenregister gegenüber meldepflichtig sind

  • Bewilligungsinhaberin/Bewilligungsinhaber, die/der umschlossene radioaktive Stoffe besitzt oder beabsichtigt, offene oder umschlossene radioaktive Stoffe aus dem Ausland in das Inland oder vom Inland in das Ausland zu verbringen
  • Verwenderinnen und Verwender bauartzugelassener Geräte
  • Inverkehrbringerinnen und Inverkehrbringer bauartzugelassener Geräte
 

Voraussetzungen

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Die Übermittlung hat in elektronischer Form unter Verwendung der vom Zentralen Quellenregister zur Verfügung gestellten Schnittstellen, Formulare und Eingabemasken zu erfolgen.

 

Fristen

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Für umschlossene radioaktive Quellen hat die Bewilligungsinhaberin/der Bewilligungsinhaber die Herstellung, den Bezug, die Rückgabe an die Herstellerin/den Hersteller oder die Lieferantin/den Lieferanten, die Weitergabe, die Verbringung, die Abgabe als radioaktiver Abfall sowie den Verlust oder Diebstahl unverzüglich im Wege des Zentralen Quellenregisters an die zuständige Behörde zu melden. 

Analoge Meldepflichten hat auch die Verwenderin/der Verwender von bauartzugelassenen Geräten.

Die Inhaberin/der Inhaber einer Bauartzulassung hat für jedes in Verkehr gebrachte bauartzugelassene Gerät – unabhängig davon, ob das Gerät eine radioaktive Quelle enthält oder nicht – unverzüglich folgende Informationen im Wege des Zentralen Quellenregisters an die zuständige Behörde zu melden:
 

  1. Name, Adresse und gegebenenfalls Firmenbuchnummer der Verwenderin/des Verwenders des Gerätes;
  2. fortlaufende Nummer des Bauartscheines;
  3. Type sowie Seriennummer des Gerätes;
  4. gegebenenfalls Identifizierungsnummer oder sonstige Kennung der Quelle.  
 

Verfahrensablauf

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Die Meldungen erfolgen online. Dazu meldet sich die/der Meldeverpflichtete mit ihren/seinen Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) im Register an und wählt unter „Fachanwendungen“ die Anwendung „Strahlenschutzregister“ aus.

 

Erforderliche Unterlagen

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Zur Überprüfung der Zugangsberechtigung zum Zentralen Quellenregister durch die Fachabteilung des BMK ist ein gültiger strahlenschutzrechtlicher Bescheid (Umgangs-/Tätigkeitsbewilligung bzw. Bauartzulassung) oder der Bauartschein an strahlenregister@bmk.gv.at zu übermitteln.

 

Benutzerinformationen / Links

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Das Zentrale Dosisregister ist weiterhin unter http://www.strahlenregister.gv.at erreichbar.

 

Rechtsgrundlagen

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Rechtsvorschriften auf den Seiten bmk.gv.at