Abfallsammler:innen und Abfallbehandler:innen müssen aufgrund unterschiedlicher Rechtsvorschriften (§ 21 Abs. 3 und 4 AWG 2002, Abfallbilanzverordnung, Abfallverbrennungsverordnung, Deponieverordnung) Daten zu Art, Menge, Herkunft und Verbleib von Abfällen sowie allfällige Leermeldungen im Wege des EDM melden.

Bilanzen ist jene Anwendung, die diese Meldungen mittels Hochladen und Übermittlung einer XML-Datei ermöglicht.


Kategorien

Abfallbilanzen & Leermeldung

Abfallbilanzmeldung gemäß der Abfallbilanzverordnung und Leermeldung gem. § 21 Abs. 3 AWG 2002

Deponien: Abfall-Input-Output-Meldung

Abfall-Input-Output-Meldungen gemäß der Deponieverordnung 2008

Abfall(mit)verbrennungsanlagen: Abfall-Input-Output-Meldung

Abfall-Input-Output-Meldungen gemäß der Abfallverbrennungsverordnung

Übermittlung von und Zusammenfassung aus Aufzeichnungen (nur auf Verlangen der zuständigen Behörde)

Übermittlung von Auszügen und Zusammenfassungen aus Aufzeichnungen. ACHTUNG: es handelt sich bei dieser Meldung NICHT um eine Abfallbilanzmeldung!