Abfallsammler:innen und Abfallbehandler:innen müssen aufgrund unterschiedlicher Rechtsvorschriften (§ 21 Abs. 3 und 4 AWG 2002, Abfallbilanzverordnung, Abfallverbrennungsverordnung, Deponieverordnung) Daten zu Art, Menge, Herkunft und Verbleib von Abfällen sowie allfällige Leermeldungen im Wege des EDM melden.
Bilanzen ist jene Anwendung, die diese Meldungen mittels Hochladen und Übermittlung einer XML-Datei ermöglicht.
Abfallbilanzen & Leermeldung
Abfallbilanzmeldung gemäß der Abfallbilanzverordnung und Leermeldung gem. § 21 Abs. 3 AWG 2002
Deponien: Abfall-Input-Output-Meldung
Abfall-Input-Output-Meldungen gemäß der Deponieverordnung 2008
Abfall(mit)verbrennungsanlagen: Abfall-Input-Output-Meldung
Abfall-Input-Output-Meldungen gemäß der Abfallverbrennungsverordnung
Übermittlung von und Zusammenfassung aus Aufzeichnungen (nur auf Verlangen der zuständigen Behörde)
Übermittlung von Auszügen und Zusammenfassungen aus Aufzeichnungen. ACHTUNG: es handelt sich bei dieser Meldung NICHT um eine Abfallbilanzmeldung!