Wer Abfälle sammelt oder behandelt braucht für diese Tätigkeit eine Erlaubnis des/der zuständigen Landeshauptmannes/Landeshauptfrau. Die EDM-Anwendung „Antragserstellung Erlaubnis“ unterstützt Abfallsammler:innen und –behandler:innen bei der Erstellung eines entsprechenden Erlaubnisantrags indem sie – in der ersten Version der Anwendung - ein Online ausfüllbares Formular dafür anbietet. Anträge auf eine Erlaubnis zur Sammlung oder Behandlung von Abfällen können damit klar strukturiert erstellt werden. Das Online-Antragsformular umfasst auch die für die Sammlung/Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen erforderliche Namhaftmachung von verantwortlichen Personen und die Beantragung einer Erlaubnis zur Bestellung eines abfallrechtlichen Geschäftsführers/ einer abfallrechtlichen Geschäftsführerin für die Sammlung/Behandlung von gefährlichen Abfällen. Gemeinden können – abweichend dazu – ihre fachkundige Person eintragen.
Hinweis: Derzeit ist eine elektronische Antragstellung innerhalb des EDM-Systems noch nicht möglich. Die Übermittlung des ausgefüllten Antrages an den zuständigen Landeshauptmann/die zuständige Landeshauptfrau muss außerhalb des EDM-Systems erfolgen.
Eine Erlaubnis wird jeweils für bestimmte Abfallarten und Behandlungsverfahren und erforderlichenfalls unter Auflagen, Bedingungen und Befristungen erteilt. Die für die Öffentlichkeit relevanten Daten der Erlaubnisse von Abfallsammler:innen und –behandler:innen werden von den zuständigen Behörden in das Register eingetragen und sind unter der Rubrik „Suchen / Auswerten“ abfragbar.