Die Biomasseenergie-Nachhaltigkeitsverordnung (Bundesgesetzblatt Nr. BGBl. II Nr. 86/2023; nachfolgend BMEN—VO genannt) dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (nachfolgend RED II genannt). Die Verordnung umfasst die Bereiche Strom, Wärme und Kälte.
Im BMEN-Register werden die aus nachhaltiger Biomasse produzierten Energiemengen und die damit verbundenen THG-Einsparungen bei der Erzeugung von Elektrizität, Wärme und Kälte durch Meldungen der Anlagenbetreiber:innen erfasst. Betroffen sind Anlagen, die entweder feste Biomasse (≥ 20 MW Gesamtfeuerungswärmeleistung), Biogas (≥2 MW Gesamtfeuerungswärmeleistung) oder flüssige Biobrennstoffe einsetzen.
Die Einhaltung der Kriterien bezüglich Nachhaltigkeitsanforderungen und Treibhausgaseinsparungen und deren Konformität mit den Anforderungen der RED II wird von Zertifizierungsstellen überprüft, die Erfassung der nachhaltigen Biomasse und der THG-Einsparungen erfolgt durch Meldungen der Anlagenbetreiber:innen im BMEN-Register.
Die Zertifizierungsstellen haben mit dem BMEN-Register auch die Möglichkeit, die eingereichten Meldungen der von ihnen zertifizierten Anlagenbetreiber:innen einzusehen sowie ihre jährlichen Berichte und Listen gemäß §8 (4) BMEN-VO hochzuladen.