Betreiber:innen von Betriebseinrichtungen, in denen eine oder mehrere der in Anhang I zur EG-PRTR-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 166/2006 über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und –verbringungsregisters) beschriebenen Tätigkeiten durchgeführt wird, sind registrierungs- bzw. berichtspflichtig.
In Anhang I EG-PRTR-VO sind insgesamt 65 industrielle Tätigkeiten, die 9 Industriebranchen zugeordnet werden, aufgelistet.
1. Energiesektor (z.B. Kraftwerke, Raffinerien)
2. Herstellung und Verarbeitung von Metallen (z.B. Stahlwerke, Gießereien, Galvaniken)
3. Mineral verarbeitende Industrie (z.B. Bergbaubetriebe, Steinbrüche, Zementwerke)
4. Chemische Industrie (z.B. Chemiewerke, Betriebe zur Pestizidproduktion)
5. Abfall- und Abwasserbewirtschaftung (z.B. Müllverbrennungsbetriebe, Deponien, Kläranlagen)
6. Be- und Verarbeitung von Papier und Holz (z.B. Papierherstellung, Spanplattenherstellung)
7. Intensive Viehhaltung und Aquakultur (z.B. Schweinemastbetriebe, Geflügelfarmen)
8. Tierische und pflanzliche Produkte aus dem Lebensmittel- und Getränkesektor (z.B. Schlachthöfe, Molkereien)
9. Sonstige Industriezweige (z.B. Gerbereien, Werften, Lackierereien)