Abfall-Input-Output-Meldungen gemäß der Deponieverordnung 2008


 

Allgemeine Informationen

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Deponieinhaber:innen und Inhaber:innen von bestimmten Anlagen im Zusammenhang mit Deponien müssen jeweils über das vorangegangene Kalenderjahr eine Abfall-Input-Output-Meldung melden. Es handelt sich dabei um eine Aufstellung über Art, Menge, Herkunft und Verbleib von Abfällen, bezogen auf die jeweiligen Anlagen bzw. Deponien.

 

Betroffene unternehmen / Zielgruppe

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Deponieinhaber:innen und Inhaber:innen von bestimmten Anlagen im Zusammenhang mit Deponien, insbesondere:

  • Inhaber:innen von Kompartimenten
  • Inhaber:innen von Kompartimentsabschnitten
  • Inhaber:innen von Lagern zur Zwischenlagerung von Abfällen vor der Annahme und dem Einbau in den Deponiekörper („Zwischenlager gemäß § 33 Deponieverordnung“)
  • Inhaber:innen von (anderen) Anlagen innerhalb des Deponiebereichs
  • Inhaber:innenvon von Sickerwasser- und Abwasserbehandlungsanlagen für Deponien
  • Inhaber:innenvon Deponiegasanlagen
 

Voraussetzungen

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Das Sammeln oder Behandeln von Abfall durch die oben genannten Personen in den oben genannten Anlagen.

 

Fristen

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Die Abfall-Input-Output-Meldung muss jeweils bis zum 15. März jeden Jahres (über das vorangegangene Kalenderjahr) erfolgen.

 

Verfahrensablauf

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Die Abfall-Input-Output-Meldung muss – gemeinsam mit der Jahresabfallbilanzmeldung des jeweiligen Anlageninhabers/ der jeweiligen Anlageninhaberin – als XML-Datei im Wege der dafür definierten Schnittstelle gemeldet werden. Dazu meldet sich die meldepflichtige Person mit ihren Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) im Register an, lädt unter „Meldewesen“ in der Anwendung „eBilanzen“ die Abfall-Input-Output-Meldung (XML-Datei) hoch und übermittelt diese durch Betätigung des Funktionsbuttons „Meldung Übermitteln an Behörde“ an die zuständige Behörde (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft).

Anmerkung: Bei der „gemeinsamen“ Meldung mit der Jahresabfallbilanz wird eine einzige XML-Datei gemeldet.

 

Erforderliche Unterlagen

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Die Abfall-Input-Output-Meldung ist aus den laufenden Aufzeichnungen in Form einer XML-Datei (allenfalls gezippt) zu erstellen und zu melden. Die erforderlichen Inhalte und Stukturierungen sind in der Deponieverordnung 2008 vorgegeben. Das erforderliche Dateiformat für die elektronische Übermittlung ist im EDM Downloadbereich veröffentlicht.

TIPP: Für Kleinbetriebe und für hinsichtlich des Umfangs ihrer abfallwirtschaftlichen Tätigkeit vergleichbare Betriebe steht eine elektronische Hilfestellung für elektronische Aufzeichnung und für die Erstellung der Jahresabfallbilanzmeldung im erforderlichen Format zur Verfügung. (eADok - elektronische Abfalldokumentation)

 

 

Benutzerinformationen / Links

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Alle Anleitungen und technischen Dokumente zum Thema sind im Downloadbereich bereitgestellt.

 

Rechtsgrundlagen

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  • § 21 Abs 4 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002)

  • § 40 Abs. 5 Deponieverordnung 2008