Abfallbilanzmeldung gemäß der Abfallbilanzverordnung und Leermeldung gem. § 21 Abs. 3 AWG 2002


 

Allgemeine Informationen

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Aufzeichnungspflichtige Abfallsammler:innen und aufzeichnungspflichtige Abfallbehandler:innen müssen jeweils über das vorangegangene Kalenderjahr eine Jahresabfallbilanz melden.

Eine Jahresabfallbilanz ist eine Aufstellung über Art, Menge, Herkunft und Verbleib von Abfällen, einschließlich Art und Menge der in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführten Stoffe.

Ein/e aufzeichnungspflichtige/r Abfallsammler:in oder -behandler:in, der/die seine/ihre Tätigkeit nicht dauernd eingestellt hat und im vorangegangenen Kalenderjahr Abfälle weder übernommen noch übergeben und auch keine Abfallbehandlungen durchgeführt hat, muss als Jahresabfallbilanz eine Leermeldung einbringen.

Achtung für alle Abfallsammler:innen und -behandler:innen, denen eine Erlaubnis des Landeshauptmannes gem. § 24a Abs. 1 erteilt worden ist: Übermittelt ein/e Abfallsammler:in oder -behandler:in für einen längeren Zeitraum als zwei aufeinander folgende Berichtszeiträume keine Abfallbilanz (und auch keine Leermeldung), so gilt seine/ihre Erlaubnis als erloschen (vgl. § 27 AWG 2002).

 

Betroffene Unternehmen / Personen

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Aufzeichnungspflichtige Abfallsammler:innen und –behandler:innen, zum Beispiel:

  • Betreiber:innen von Abfall(mit)verbrennungsanlagen
  • Deponieinhaber:innen
  • Verwerter:innen von Altfahrzeugen
  • Hersteller:innen von Recyclingbaustoffen
  • Komposthersteller:innen
  • Behandler:innen von Elektroaltgeräten
  • Recycler:innen
 

Voraussetzungen

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Die Verpflichtung zur Meldung einer Abfallbilanz oder zur allfälligen Leermeldung besteht für aufzeichnungspflichtige Abfallsammler:innen und aufzeichnungspflichtige Abfallbehandler:innen gemäß § 17 AWG 2002.

Ausnahmen: Keine Abfallbilanz- oder Leermeldungs-Meldepflichten bestehen für Transporteur:innen, soweit sie Abfälle im Auftrag des Abfallbesitzenden nur befördern, für bestimmte Hausverwalter:innen und Gebäudemanager:innen und bestimmte erlaubnisfreie Auftragsausführer:innen (vgl. § 24a Abs. 2 Z 11 und 12 AWG 2002).

 

Fristen

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Die Jahresabfallbilanzmeldung bzw. eine allfällige Leermeldung muss jeweils bis zum 15. März jeden Jahres (über das vorangegangene Kalenderjahr) erfolgen.

 

Verfahrensablauf

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Die Meldung muss als XML-Datei im Wege der dafür definierten Schnittstelle gemeldet werden. Dazu melden sich Abfallsammler:innen oder -behandler:innen mit ihren Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) im Register an und wählen unter „Fachanwendungen“ die Anwendung „Bilanzen“ aus.

In der Anwendung „Bilanzen“ kann die erstellte Meldungsdatei zunächst in den „privaten Bereich“ des/r Meldepflichtigen hochgeladen werden. Auf den „privaten Bereich“ hat die Behörde keinen Zugriff. Im privaten Bereich zwischengespeicherte Meldungen können durch „Entfernen“ gelöscht werden. Erst durch Betätigen der Funktion "Meldung Übermitteln an Behörde“ wird die Meldungsdatei in den „Behördenbereich“ übermittelt und die zuständige Behörde (Landeshauptmann/Landeshauptfrau) erhält Zugriff auf die enthaltenen Daten.

Achtung: In den Behördenbereich eingebrachte Meldungen können nicht gelöscht werden!

 

Erforderliche Unterlagen

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Die Jahresabfallbilanz ist aus den laufenden Aufzeichnungen der Abfallsammler:innen oder -behandler:innen in Form einer XML-Datei (allenfalls gezippt) zu erstellen und zu melden. Die erforderlichen Inhalte und Strukturierungen sind in der Abfallbilanzverordnung vorgegeben. Das erforderliche Dateiformat für die elektronische Übermittlung ist im Downloadbereich veröffentlicht.

Im Falle einer Leermeldung beinhaltet die nach bestimmten Vorgaben strukturierte XML-Datei lediglich die Meldungsart, die meldepflichtige Rechtsperson und den Berichtszeitraum.

TIPP: Für Kleinbetriebe und für hinsichtlich des Umfangs ihrer abfallwirtschaftlichen Tätigkeit vergleichbare Betriebe steht eine elektronische Hilfestellung für elektronische Aufzeichnungen und für die Erstellung der Jahresabfallbilanzmeldung sowie allfälliger Leermeldungen im erforderlichen Format zur Verfügung. (eADok - elektronische Abfalldokumentation)

 

Benutzerinformationen / Links

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