Abfall-Input-Output-Meldungen gemäß der Abfallverbrennungsverordnung


 

Allgemeine Informationen

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Inhaber:innen von Abfall(mit)verbrennungsanlagen müssen im Rahmen ihrer Emissionserklärung jeweils über das vorangegangene Kalenderjahr eine Abfall-Input-Output-Meldung melden. Es handelt sich dabei um eine Aufstellung über Art, Menge, Herkunft und Verbleib von Abfällen, bezogen auf die jeweiligen Abfall(mit)verbrennungsanlagen.

Da Inhaber:innen von Abfall(mit)verbrennungsanlagen auch Abfallsammler:innen und –behandler:innen sind, haben sie die Abfall-Input-Output-Meldung „gemeinsam“ mit der Jahresabfallbilanzmeldung – in einer einzigen Datei – zu melden.

 

Betroffene Unternehmen / Personen

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  • Inhaber:innen von Abfallverbrennungsanlagen
  • Inhaber:innen von Abfallmitverbrennungsanlagen
 

Voraussetzungen

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Das Behandeln von Abfall durch die oben genannten Personen in Abfall(mit)verbrennungsanlagen, wenn die Nennkapazität der gesamten Abfall(mit)verbrennungsanlage zwei Tonnen pro Stunde übersteigt.

 

Fristen

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Die Abfall-Input-Output-Meldung muss (als Teil der Emissionserklärung) bis zum 30. April jeden Jahres (über das vorangegangene Kalenderjahr) abgegeben werden. 

 

Verfahrensablauf

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Die Abfall-Input-Output-Meldung stellt einen Teil der Emissionserklärung gemäß der Abfallverbrennungsverordnung dar. Zur Meldung der Emissionserklärung muss die folgende Reihenfolge eingehalten werden:

  • Eintragung oder – sofern die Eintragung bereits erfolgt ist – allfällige Aktualisierung der Stammdaten im Register
  • Abfall-Input-Output-Meldung für alle Abfall(mit)verbrennungsanlagen der Meldepflichtigen/des Meldepflichtigen
  • Luftemissionserklärung
  • Gegebenenfalls: Wasseremissionserklärung

Die Abfall-Input-Output-Meldung muss – gemeinsam mit der Jahresabfallbilanzmeldung des jeweiligen Anlageninhabers – als XML-Datei im Wege der dafür definierten Schnittstelle gemeldet werden.

Dazu meldet sich die meldepflichtige Person mit ihren Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) im Register an, lädt unter „Meldewesen“ in der Anwendung „eBilanzen“ die Abfall-Input-Output-Meldung (XML-Datei) hoch und übermittelt diese durch Betätigung des Funktionsbuttons „Meldung Übermitteln an Behörde“ an die zuständige Behörde (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft).

Anmerkung: Bei der „gemeinsamen“ Meldung mit der Jahresabfallbilanz wird eine einzige XML-Datei gemeldet.

 

Erforderliche Unterlagen

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Die Abfall-Input-Output-Meldung ist aus den laufenden Aufzeichnungen in Form einer XML-Datei (allenfalls gezippt) zu erstellen und zu melden. Die erforderlichen Inhalte und Stukturierungen sind in der Abfallverbrennungsverordnung vorgegeben. Das erforderliche Dateiformat für die elektronische Übermittlung ist im Downloadbereich veröffentlicht.

TIPP: Für Kleinbetriebe und für hinsichtlich des Umfangs ihrer abfallwirtschaftlichen Tätigkeit vergleichbare Betriebe steht eine elektronische Hilfestellung für elektronische Aufzeichnung und für die Erstellung der Jahresabfallbilanzmeldung im erforderlichen Format zur Verfügung. (eADok - elektronische Abfalldokumentation)

   

Rechtsgrundlagen

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  • § 23 Abs 3 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002)
  • Abfallverbrennungsverordnung BGBl. II Nr. 296/2007